Sitzung: 14.09.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/148
Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zum 1. Mal zu ändern,
wurde am 15.12.2016 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/008/2016, TOP 3).
Am 06.04.2017 wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung
beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
diente (Protokoll Nr. X/027/2017, TOP 7).
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A
„Östlich der Eschstraße“ hat am 08.05.2017 stattgefunden. Der Aktenvermerk über
die Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Email vom 15.05.2017
übersandt.
Zeitlich parallel erfolgte die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB.
Zu den Anregungen, die in beiden
Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 21.06.2016 ein
Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr.
X/039/2017, TOP 4). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen und
Hinweise vorgetragen, die zu einer Änderung des am 06.04.2017 im Gemeinderat
beschlossenen Vorentwurfes geführt haben.
Der aus dem Vorentwurf übernommene
Entwurf der v. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 20.07.2017 bis
einschließlich 23.08.2017 öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt den dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschlägen als Anlage beigefügt.
Sämtliche Abwägungsergebnisse
werden anschließend gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw.
Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise
vorgebracht haben.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt..
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Die in der Anlage
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das Abwägungsergebnis
ist mitzuteilen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.