Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Der Rat (in der Anlage rosa gekennzeichnet) nimmt die im 3. + 4. Quartal 2016 sowie die im 1. + 2. Quartal 2017 an die Gemeinde Bad Rothenfelde geleisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 7 NKomVG an.