Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 1 Enthaltung):
Die vom
Rechnungsprüfungsamt geprüften konsolidierten Gesamtabschlüsse für die
Haushaltsjahre 2012 bis 2014 werden in den vorliegenden Fassungen auf Basis der
Bilanzen zum 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 und den entsprechenden
Ergebnisrechnungen festgestellt.
Dem Bürgermeister
wird die Entlastung erteilt.
Von dem
Gesamtjahresüberschuss 2012 in Höhe von 945.213,90 € entfällt ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.426,45 € auf einen anderen Gesellschafter.
Weiter muss – auf Grund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte –
ein Betrag in Höhe von 57.022,90 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition:
zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.
Der verbleibende
Bilanzgewinn 2012 in Höhe von 897.617,45 € soll vorgetragen werden.
Von dem
Gesamtjahresüberschuss 2013 in Höhe von 1.127.266,16 € entfällt ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.761,35 € auf einen anderen Gesellschafter.
Weiter muss – auf Grund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte –
ein Betrag in Höhe von 60.802,91 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition:
zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.
Der verbleibende
Bilanzgewinn 2013 in Höhe von 1.068.224,60 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von 897.617,45 € vorgetragen werden, so dass sich insgesamt ein
Bilanzgewinn von 1.965.842,05 € ergibt.
Von dem
Gesamtjahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 214.879,18 € entfällt ein
Jahresüberschuss in Höhe von 579,57 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter
muss – auf Grund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte – ein
Betrag in Höhe von 88.628,65 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition:
zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.
Der verbleibende Bilanzgewinn/-verlust (-) 2014 in Höhe von – 304.087,40 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.965.842,05 € vorgetragen werden, so dass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 1.661.754,65 € ergibt.