Im Haushaltsplan 2016 waren für die Produkte Freibad (175.000 €) und Bäderbetriebe/Gesundheitstherme (460.000 €) Zuschussbedarfe von insgesamt 635.000 € eingeplant, aus denen teilweise ein Verlustausgleich erfolgen kann.

 

Die Planabweichung resultiert im Wesentlichen aus den nicht eingeplanten Darlehensumschuldungen und den damit verbundenen Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen und geht in den Verlustvortrag der Gesellschaft ein..


Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Jahresabschluss und der Prüfungsbericht für das Jahr 2016 werden genehmigt.

 

Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 701.291,45 € wird gegen das Eigenkapital gerechnet.


 

 


 

Herr Redeker von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KMP Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH aus Osnabrück erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016.

 

Herr Rehkämper weist im Anschluss auf die Präsentation des Jahresabschlusses daraufhin, dass es sich beim Bäderbetrieb zwar um einen Verlustbetrieb mit hohen Verbindlichkeiten handelt, aber auch bedacht werden muss, dass auf anderer Seite auch ein gewichtiger Vermögensgegenstand dagegen steht.

 

Auch Herr Dr. Niemann zeigt auf, dass hier ein dauerdefizitärer Betrieb vorliegt und aufgrund des Geschäftsmodells entsprechende Ergebnisse unausweichlich sind, welche allerdings vom Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden muss. 

 

Frau Temme erinnert daran, dass ein beachtlicher Anteil des entstandenen Verlustvortrages von dem Geschäftsführer des carpesols zu verantworten ist. Zudem bestehen Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Reparatur- und Instandhaltungskosten. Letzteres gilt nicht nur für die Therme sondern auch für das Freibad.

 

In den nächsten Jahren der Thermenbetriebslaufzeit werden die Verluste bzw. Aufwendungen nicht weniger gibt Herr Kuchenbecker zu bedenken. Wie ist hiermit zukünftig umzugehen? Herr Dr. Niemann weist zur Beantwortung dieser Frage auf die Verlustabdeckungsfähigkeit des Haushaltes der Gemeinde Bad Rothenfelde hin. Dies wird immer die naheliegendste Ausgleichsmöglichkeit sein.

 

Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der vorgelegte Jahresabschluss und der Prüfungsbericht für das Jahr 2016 werden genehmigt.

 

Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

 

Der Verlust von 701.291,45 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und soll mit zukünftigen Gewinnanteilen verrechnet werden.