Sitzung: 16.10.2017 Betriebsausschuss Bäderbetriebe Bad Rothenfelde
Vorlage: X/2017/167
Im Geschäftsjahr 2016 wurden Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde in Form von Liquiditätshilfen geleistet. Diese werden der Kapitalrücklage zugeführt.
Beschlussvorschlag:
Zur
Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.
Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.
Ohne Diskurs ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.
Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad
Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.