Im Geschäftsjahr 2016 wurden Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde in Form von Liquiditätshilfen geleistet. Diese werden der Kapitalrücklage zugeführt.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.

 

Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.


 

 


Ohne Diskurs ergeht folgender Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag (einstimmig):

Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.

Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.