Siehe beigefügte Fassung.


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde, das sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, beschlossen.


Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde, das sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, beschlossen.

 


Der Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, weist auf die versendeten Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt und die eingangs geführte Antragsdiskussion hin und eröffnet die Fragerunde.

 

Ratsherr Tesch erkundigt sich nach der Kreisumlage. Wird diese sich in Zukunft nicht aufgrund der großen Gewerbesteuererstattung verringern? Herr Prövestmann antwortet, dass diese sich theoretisch, wenn ausschließlich die Gewerbesteuer auf die Kreisumlage einwirken würde, zukünftig verringern würde. Allerdings wirken viele Faktoren auf die Berechnung der Kreisumlage ein, so dass dieser Effekt von vielen anderen Berechnungsparametern wesentlich verwässert wird.

 

Ratsherr Tesch fragt nach den bilanziellen Auswirkungen der Einlage in der Kurverwaltung Bad Rothefelde in Höhe von EUR 500.000. Herr Prövestmann weist auf die Eigenkapitalstärkung in der Kurverwaltung hin, die die Eigenkapitalquote sichtlich steigern wird. Die Umwandlung bzw. Umbuchung einer Verbindlichkeit bei der Kurverwaltung in das Eigenkapital bedeutet auf der anderen Seite eine Umbuchung von Forderungen der Gemeinde in den Beteiligungsansatz. Daher wird dieser Vorgang keine Ergebnisbeeinflussung weder bei der Kurverwaltung noch bei der Gemeinde haben. Eine Stärkung des Eigenkapitals bedeutet auch eine Aufwertung der Bonität gegenüber Kreditinstituten sowie die frühzeitige Unterbindung einer irgendwann denkbaren Überschuldungssituation.

 

Ratsherr Brinkmann merkt an, dass er die Einstellung von 5.000 EUR im Nachtragshaushalt für eine Organisationsuntersuchung für unglücklich hält.

 

Eine Absenkung der Kosten für eine Organisationsuntersuchung von ursprünglich 20.000 EUR auf nunmehr 5.000 EUR beanstandet Ratsherr Beetz und erkundigt sich nach den Hintergründen. Bürgermeister Rehkämper verweist auf eine Teiluntersuchung aufgrund von Kosten- und Zeitgründen, die nun zunächst den dringendsten Bereich untersuchen soll. Dies ist nach Verwaltungseinschätzung und nach den vorliegenden Informationen der Bereich des Meldeamtes. Daher besteht hier oberste Priorität. Generell ist eine Organisationsuntersuchung gerade in einem Rathaus mit einer kleinen Verwaltung sinnvoll, da hier viele sogenannte „Mischarbeitsplätze“ mit verschiedensten Aufgaben vorhanden sind. Diese weiteren Untersuchungen sollen im Verwaltungsausschuss vertieft beraten werden.

 

Ratsherr Beetz betont, dass im Rahmen einer Organisationsuntersuchung eine Mitarbeiterbefragung sowie auch die technische Organisation der Verwaltung Schwerpunkte bilden müssen. Es ist eine umfassende Untersuchung vorzunehmen.

 

Auch Ratsherr Brinkmann unterstützt die Auffassung von Ratsherrn Beetz, dass in der Herangehensweise eine Mitarbeiterbefragung als zentraler Baustein enthalten sein muss. Eine detaillierte Beratung über die Ausprägung der Untersuchung ist im Verwaltungsausschuss vorzunehmen.

 

Ratsfrau Kell erkundigt sich nach dem Minderertrag des Fremdenverkehrsbeitrages. Herr Prövestmann erläutert, dass in diesem Jahr ein Beitragszahler seine Unterlagen aus mehreren Vorjahren eingereicht hat. In der Vergangenheit wurde dieser entsprechend geschätzt und als Wiederholungsfall zuletzt auch entsprechend hoch. Aufgrund der nun eingereichten Unterlagen konnten diese Schätzungen nun aufgehoben werden. Es ergab sich aber durch die bewusst hoch geschätzten Beitragsgrundlagen eine Erstattung gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen. Dieser Vorgang ist daher im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

Ratsherr Diekamp weist auf die Erneuerung der Fremdenverkehrssatzung hin. Herr Prövestmann berichtet von der aktuellen Überarbeitung seitens der Verwaltung. (Allerdings erfolgt diese in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister. Eine Verabschiedung kann voraussichtlich erst in 2018 erfolgen; Anm. d. Prot.).

 

Die hohen Kosten im Allgemeinen sowie die einhergehenden Beraterkosten für die Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune bemängelt Ratsherr Brinkmann. Der Aufwand bindet Gelder, die auch für sinnvollere Aufgaben der Gemeinde verwendet werden könnten.

Hier entgegnet Ratsherr Tesch, dass Gelder in die Hand genommen werden müssen, wenn man ein solches Konzept verwirklichen will. Entsprechende Beratungen bzw. positive Beschlüsse wurden hierzu im Tourismusausschuss gefasst.

 

Ratsfrau Kell weist daraufhin, dass die Gemeinde gerne Geld für Sachanlagen wie bsplw. Stellplätze für Fahrräder ausgeben kann, nicht aber für die Beraterhonorare zur Zertifizierung als eine fahrradfreundliche Kommune.

 

Ratsherr Brinkmann erkundigt sich nach den zusätzlichen Kosten für die ‚Kita Schüchtermann‘. Diese erheblichen Mehraufwendungen sind nicht Gegenstand des Nachtragshaushaltes 2017. Bürgermeister Rehkämper verweist auf die laufenden Gespräche und das diese Kosten Thema für die Beratungen zu dem Haushalt 2018 sein werden. Schließlich haben wir schon November und diese Investition wird daher erst das neue Jahr betreffen.

 

Warum ist der allgemeine Straßenausbau in der mittelfristigen Finanzplanung angesetzt und nicht mit konkreten Maßnahmen in 2018 fragt Ratsherr Brinkmann. Zudem stellt sich die Frage, warum hier das Jahr 2016 in der mittelfristigen Finanzplanung angeführt ist. Bürgermeister Rehkämper verweist bzgl. der mittelfristigen Finanzplanung auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), in dem das erste Planungsjahr das Haushaltsjahr ist, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die aktuelle Haushaltssatzung gelten soll (§ 118 I NKomVG; Anm. d. Prot.). Der allgemeine Straßenausbau betrifft in diesem Falle den Kreisverkehr Auf der Stöwwe, welcher noch von dem Gemeinderat aus der vorangegangenen Periode beraten wurde. Die finanzielle Dimension richtet sich nach der Ausgestaltung. Die ‚große‘ Lösung mit (damaliger) Schätzung von 400.000 EUR und die ‚kleine‘ Lösung mit 200.000 EUR. Die Verwirklichung und Ausgestaltung wird maßgeblich von den finanziellen Spielräumen sowie dem politischen Gestaltungswillen geprägt sein. Die Beratungen werden hierzu im Bauausschuss stattfinden.

 

Ratsherr Brinkmann merkt dazu an, dass den Mitgliedern in den zuständigen Fachausschüssen zu den entsprechenden Beratungen mit Vergangenheitsbezug auch die entsprechenden Protokolle aus der Vergangenheit zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Ratsfrau Kell stellt den Antrag, im Beschluss Nachtragshaushalt 2017 den Aufwandsposten für die Organisationsuntersuchung in Höhe von 5.000 EUR zu streichen.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, läßt über diesen Antrag abstimmen.

 

Dem Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen stattgegeben.

 

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1