Sitzung: 08.11.2017 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2017/155
Siehe beigefügte Fassung.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde, das sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird in der dieser Niederschrift
beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der
Gemeinde Bad Rothenfelde, das sich aus der mittelfristigen Finanzplanung
ergibt, beschlossen.
Der Vorsitzende, Ratsherr
Kuchenbecker, weist auf die
versendeten Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt und die eingangs geführte
Antragsdiskussion hin und eröffnet die Fragerunde.
Ratsherr Tesch erkundigt sich nach der Kreisumlage. Wird
diese sich in Zukunft nicht aufgrund der großen Gewerbesteuererstattung
verringern? Herr Prövestmann
antwortet, dass diese sich theoretisch, wenn ausschließlich die Gewerbesteuer
auf die Kreisumlage einwirken würde, zukünftig verringern würde. Allerdings
wirken viele Faktoren auf die Berechnung der Kreisumlage ein, so dass dieser
Effekt von vielen anderen Berechnungsparametern wesentlich verwässert wird.
Ratsherr Tesch fragt nach den bilanziellen Auswirkungen
der Einlage in der Kurverwaltung Bad Rothefelde in Höhe von EUR 500.000. Herr Prövestmann weist auf die
Eigenkapitalstärkung in der Kurverwaltung hin, die die Eigenkapitalquote
sichtlich steigern wird. Die Umwandlung bzw. Umbuchung einer Verbindlichkeit
bei der Kurverwaltung in das Eigenkapital bedeutet auf der anderen Seite eine
Umbuchung von Forderungen der Gemeinde in den Beteiligungsansatz. Daher wird
dieser Vorgang keine Ergebnisbeeinflussung weder bei der Kurverwaltung noch bei
der Gemeinde haben. Eine Stärkung des Eigenkapitals bedeutet auch eine
Aufwertung der Bonität gegenüber Kreditinstituten sowie die frühzeitige
Unterbindung einer irgendwann denkbaren Überschuldungssituation.
Ratsherr Brinkmann merkt an, dass er die Einstellung von 5.000
EUR im Nachtragshaushalt für eine Organisationsuntersuchung für unglücklich
hält.
Eine Absenkung der Kosten für eine Organisationsuntersuchung von ursprünglich
20.000 EUR auf nunmehr 5.000 EUR beanstandet Ratsherr Beetz und erkundigt sich nach den Hintergründen. Bürgermeister Rehkämper verweist auf
eine Teiluntersuchung aufgrund von Kosten- und Zeitgründen, die nun zunächst
den dringendsten Bereich untersuchen soll. Dies ist nach
Verwaltungseinschätzung und nach den vorliegenden Informationen der Bereich des
Meldeamtes. Daher besteht hier oberste Priorität. Generell ist eine
Organisationsuntersuchung gerade in einem Rathaus mit einer kleinen Verwaltung sinnvoll,
da hier viele sogenannte „Mischarbeitsplätze“ mit verschiedensten Aufgaben
vorhanden sind. Diese weiteren Untersuchungen sollen im Verwaltungsausschuss
vertieft beraten werden.
Ratsherr Beetz betont, dass im Rahmen einer
Organisationsuntersuchung eine Mitarbeiterbefragung sowie auch die technische
Organisation der Verwaltung Schwerpunkte bilden müssen. Es ist eine umfassende
Untersuchung vorzunehmen.
Auch Ratsherr Brinkmann
unterstützt die Auffassung von Ratsherrn Beetz, dass in der Herangehensweise
eine Mitarbeiterbefragung als zentraler Baustein enthalten sein muss. Eine
detaillierte Beratung über die Ausprägung der Untersuchung ist im
Verwaltungsausschuss vorzunehmen.
Ratsfrau Kell erkundigt sich nach dem Minderertrag des
Fremdenverkehrsbeitrages. Herr
Prövestmann erläutert, dass in diesem Jahr ein Beitragszahler seine
Unterlagen aus mehreren Vorjahren eingereicht hat. In der Vergangenheit wurde
dieser entsprechend geschätzt und als Wiederholungsfall zuletzt auch
entsprechend hoch. Aufgrund der nun eingereichten Unterlagen konnten diese
Schätzungen nun aufgehoben werden. Es ergab sich aber durch die bewusst hoch
geschätzten Beitragsgrundlagen eine Erstattung gegenüber den tatsächlichen
Verhältnissen. Dieser Vorgang ist daher im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Ratsherr Diekamp weist auf die Erneuerung der
Fremdenverkehrssatzung hin. Herr
Prövestmann berichtet von der aktuellen Überarbeitung seitens der
Verwaltung. (Allerdings erfolgt diese in Zusammenarbeit mit einem externen
Dienstleister. Eine Verabschiedung kann voraussichtlich erst in 2018 erfolgen;
Anm. d. Prot.).
Die hohen Kosten im Allgemeinen sowie die einhergehenden Beraterkosten
für die Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune bemängelt Ratsherr Brinkmann. Der Aufwand bindet
Gelder, die auch für sinnvollere Aufgaben der Gemeinde verwendet werden
könnten.
Hier entgegnet Ratsherr Tesch,
dass Gelder in die Hand genommen werden müssen, wenn man ein solches Konzept
verwirklichen will. Entsprechende Beratungen bzw. positive Beschlüsse wurden
hierzu im Tourismusausschuss gefasst.
Ratsfrau Kell weist daraufhin, dass die Gemeinde gerne
Geld für Sachanlagen wie bsplw. Stellplätze für Fahrräder ausgeben kann, nicht
aber für die Beraterhonorare zur Zertifizierung als eine fahrradfreundliche
Kommune.
Ratsherr Brinkmann erkundigt sich nach den zusätzlichen Kosten
für die ‚Kita Schüchtermann‘. Diese erheblichen Mehraufwendungen sind nicht
Gegenstand des Nachtragshaushaltes 2017. Bürgermeister
Rehkämper verweist auf die laufenden Gespräche und das diese Kosten Thema
für die Beratungen zu dem Haushalt 2018 sein werden. Schließlich haben wir
schon November und diese Investition wird daher erst das neue Jahr betreffen.
Warum ist der allgemeine Straßenausbau in der mittelfristigen
Finanzplanung angesetzt und nicht mit konkreten Maßnahmen in 2018 fragt Ratsherr Brinkmann. Zudem stellt sich
die Frage, warum hier das Jahr 2016 in der mittelfristigen Finanzplanung angeführt ist. Bürgermeister Rehkämper
verweist bzgl. der mittelfristigen Finanzplanung auf das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), in dem das erste Planungsjahr das
Haushaltsjahr ist, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die aktuelle
Haushaltssatzung gelten soll (§ 118 I NKomVG; Anm. d. Prot.). Der allgemeine
Straßenausbau betrifft in diesem Falle den Kreisverkehr Auf der Stöwwe, welcher
noch von dem Gemeinderat aus der vorangegangenen Periode beraten wurde. Die
finanzielle Dimension richtet sich nach der Ausgestaltung. Die ‚große‘ Lösung
mit (damaliger) Schätzung von 400.000 EUR und die ‚kleine‘ Lösung mit 200.000
EUR. Die Verwirklichung und Ausgestaltung wird maßgeblich von den finanziellen
Spielräumen sowie dem politischen Gestaltungswillen geprägt sein. Die
Beratungen werden hierzu im Bauausschuss stattfinden.
Ratsherr Brinkmann merkt dazu an, dass den Mitgliedern in den
zuständigen Fachausschüssen zu den entsprechenden Beratungen mit
Vergangenheitsbezug auch die entsprechenden Protokolle aus der Vergangenheit
zur Verfügung gestellt werden sollten.
Ratsfrau Kell stellt den Antrag, im Beschluss
Nachtragshaushalt 2017 den Aufwandsposten für die Organisationsuntersuchung in
Höhe von 5.000 EUR zu streichen.
Der Vorsitzende, Ratsherr
Kuchenbecker, läßt über diesen Antrag abstimmen.
Dem Antrag wird mit 4
Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen stattgegeben.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |