Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0

Im Geschäftsjahr 2016 wurden Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde in Form von Liquiditätshilfen geleistet. Diese werden der Kapitalrücklage zugeführt.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.

 

Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.

 

Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.