Sitzung: 15.11.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/167
Im Geschäftsjahr 2016 wurden Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde in Form von Liquiditätshilfen geleistet. Diese werden der Kapitalrücklage zugeführt.
Beschlussvorschlag:
Zur
Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.
Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Zur
Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 350.000 € zugeführt.
Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2016 in gleicher Höhe erfüllt.