Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 1 Enthaltung):
1.
Die
Kinderbetreuung im Landkreis Osnabrück wird, wie in der Vorlage dar-
gestellt, neu geregelt. Es gelten folgende Eckpunkte:
a.
Die
Aufgabenwahrnehmung für die institutionelle Kinderbetreuung und die Betreuung
in Kindertagespflege verbleibt wie bisher bei den Kommunen.
b.
Zur Wahrnehmung
dieser Aufgaben stellt der Landkreis Osnabrück den kreisangehörigen Kommunen
eine finanzielle Förderung in 2017 in Höhe von insgesamt 24,7 Mio. € zur
Verfügung, dieser Betrag wächst in den kommenden fünf Jahren (bis 2022) um
jeweils 2% (494.000 €) an.
c.
Die
Verteilung dieser Mittel an die kreisangehörigen Kommunen erfolgt – nach einer
Übergangsfrist – ab 2020 mittels eines pauschalen Betrags pro Kind im Alter von
0-13 Jahren. Für die Jahre bis 2020 wird ein Übergangsmodell entwickelt.
d.
Zusätzlich
zu den unter b. genannten Beträgen erhalten die kreisangehörigen Gemeinden
einmalig in 2017 eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. €.
2.
Bürgermeister
Klaus Rehkämper wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2022 mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.
Die unterschriebene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird dem Gemeinderat
unverzüglich zur Kenntnis vorgelegt.
Beig. Kebschull begrüßt die vorliegende Vereinbarung, die zu einer Verstehtlichung sowie zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Gemeinde beiträgt.