Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 1

Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig bei 1 Enthaltung):

 

1.              Die Kinderbetreuung im Landkreis Osnabrück wird, wie in der Vorlage dar-

            gestellt, neu geregelt. Es gelten folgende Eckpunkte:

 

a.              Die Aufgabenwahrnehmung für die institutionelle Kinderbetreuung und die Betreuung in Kindertagespflege verbleibt wie bisher bei den Kommunen.

 

b.             Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben stellt der Landkreis Osnabrück den kreisangehörigen Kommunen eine finanzielle Förderung in 2017 in Höhe von insgesamt 24,7 Mio. € zur Verfügung, dieser Betrag wächst in den kommenden fünf Jahren (bis 2022) um jeweils 2% (494.000 €) an.

 

c.              Die Verteilung dieser Mittel an die kreisangehörigen Kommunen erfolgt – nach einer Übergangsfrist – ab 2020 mittels eines pauschalen Betrags pro Kind im Alter von 0-13 Jahren. Für die Jahre bis 2020 wird ein Übergangsmodell entwickelt.

 

d.             Zusätzlich zu den unter b. genannten Beträgen erhalten die kreisangehörigen Gemeinden einmalig in 2017 eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. €.

 

 

2.              Bürgermeister Klaus Rehkämper wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2022 mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen. Die unterschriebene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird dem Gemeinderat unverzüglich zur Kenntnis vorgelegt.

 


Beig. Kebschull begrüßt die vorliegende Vereinbarung, die zu einer Verstehtlichung sowie zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Gemeinde beiträgt.