Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0

Im letzten Jahr ist es durch die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis gelungen, dass in relativ kurzer Zeit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Breitbandausbau geschlossen werden konnte.

In Bad Rothenfelde wurden die Übertragung der Aufgabe der Breitbandförderung auf den Landkreis Osnabrück und der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch den Gemeinderat in der Sitzung am 20. Juni 2016 beschlossen.

Der Punkt der „Beteiligung der Städte und Gemeinden“ ist seinerzeit allerdings bewusst nicht abschließend geregelt worden. In den letzten Monaten ist diskutiert worden, ob die Städte und Gemeinden Gesellschafter bei der TELKOS werden sollen. Letztendlich ist in der Bürgermeisterkonferenz vereinbart worden, dass die Städte und Gemeinden zunächst nicht Gesellschafter werden. Damit wird verhindert, dass sich die kreisangehörigen Kommunen in den Anfangsjahren an Verlusten der TELKOS beteiligen müssen. Mit dieser Absprache ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Städte und Gemeinden bei weiteren Ausbaustufen nicht doch noch Gesellschafter der TELKOS werden können.

Durch die Neufassung des § 3 wird sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden angemessen in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dafür wird ein „Steuerkreis Breitband“ gebildet. Ferner sieht der § 3 Regelungen für mögliche Gewinnausschüttungen sowie für einen denkbaren Verkauf des Netzes vor.

Der Kreistag hat die Anpassung der Vereinbarung in der Sitzung am 19. Juni 2017 beschlossen. Die Vereinbarung muss nunmehr auch in den Städten und Gemeinden von den Räten beschlossen werden.

Konkret ist folgende Neufassung vorgesehen: (siehe Anlage)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde stimmt der Anpassung (§ 3 Beteiligung der Städte und Gemeinden) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des gemeinsamen Breitbandausbaus im Landkreis Osnabrück zu.

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde stimmt der Anpassung (§ 3 Beteiligung der Städte und Gemeinden) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des gemeinsamen Breitbandaus-baus im Landkreis Osnabrück zu.