Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig bei 1 Enthaltung):

 

1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde betraut den Tourismusverband Osnabrücker Land für die Dauer von 5 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes.

2. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde verpflichtet den (die) jeweiligen Vertreter der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.

a)        auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und

b)        auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen

hinzuwirken.

3.   Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt die erforderliche Änderung der Verbandssatzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. zur Kenntnis und weist die in die Mitgliederversammlung entsandten Vertreter an, dort jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine entsprechende Weisung des Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt. Sie werden außerdem angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

4.   Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.

5. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden.

      Der Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.

6.   Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende Beschlüsse fassen.

 


GA Twelkemeyer erläutert zunächst den Sachverhalt und verweist dabei auf die umfangreiche Beschlussvorlage.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der TOL keine Gewinnerzielungsabsicht haben dürfe. Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf die künftige Differenzierung des Begriffes „Übernachtungszahlen“.

 

Ratsfrau Temme spricht von einem schwer verständlichen, letztlich juristischen Sachverhalt. Sie wünsche sich mehr (verständlichere) Informationen zum Stand vorher und nach einem zu beschließenden Betrauuungsakt. Aufgrund ihres aktuellen Kenntnisstandes könne sie der Beschlussvorlage nicht zustimmen.

 

GA Twelkemeyer und auch Frau Kohlbrecher-Zippel weisen auf einen gewissen Zeitdruck in dieser Angelegenheit hin. Der TOL sollte noch in diesem Jahr von allen beteiligten Kommunen entsprechende Beschlüsse haben. Als Kompromiss schlägt GA Twelkemeyer vor, Frau Rosenbach um eine kurze und verständliche Darstellung des Sachverhaltes zu bitten und diese schriftliche Stellungnahme noch vor der abschießenden Ratssitzung am 14.12.2017 zu verteilen.