Sitzung: 29.11.2017 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2017/171
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2018 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern
sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd.
m alt |
Gebühr €/lfd.
m neu (ab 2018) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,04 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
1,80 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung
für das Jahr 2018 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd.
m alt |
Gebühr €/lfd.
m neu (ab 2018) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,04 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
1,80 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der
Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Ratsherr Beetz erinnert im Zusammenhang mit der
Gebührenanpassung an den 75%igen Gebührenanstieg von 2015 auf 2016 und
erkundigt sich nach den Hintergründen. War der Wechsel des Reinigungspartners
dafür verantwortlich? Welche Hintergrundinformationen können hier gegeben
werden? Der
Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, weist auf gestiegene Kosten für den Winterdienst hin,
der in die Berechnung mit eingeflossen war. Diese Kosten sind allerdings in den
letzten Jahren gesunken. Zudem ist jeweils gesondert die
Kostenunter-/überdeckungsberechnung des 3-Jahre-Zeitraumes zu berücksichtigen
(vgl. Gebührenbedarfsberechnung in der Anlage zum Beschluss bzw. § 5 NKAG; Anm.
d. Prot.). In den Jahren vor dem Wechsel war allerdings eine sehr deutliche
Unterdeckung der Gebührenfinanzierung entstanden, die in der Gebührenerhöhung
ihre Berücksichtigung fand. Beachtet werden sollte auch, dass mit dem damaligen
Wechsel des Reinigungsunternehmens bzw. Dienstleisters eine entsprechende
Ausschreibung einhergegangen ist.
Herr
Prövestmann
erläutert, dass in den Berechnungen für den Winterdienst der sehr harte Winter
2010 mit seinen hohen Winterdienstkosten aus den Berechnungsgrundlagen (6
Jahre) nun herausgefallen ist. Dies begünstigt die aktuelle Gebührensenkung.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig bei einer Enthaltung):
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |