Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2018 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m alt

Gebühr €/lfd. m neu (ab 2018)

Anliegergrundstücke

2,52

2,04

Hinterliegergrundstücke

2,28

1,80

 

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.


Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2018 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m alt

Gebühr €/lfd. m neu (ab 2018)

Anliegergrundstücke

2,52

2,04

Hinterliegergrundstücke

2,28

1,80

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.



 


Ratsherr Beetz erinnert im Zusammenhang mit der Gebührenanpassung an den 75%igen Gebührenanstieg von 2015 auf 2016 und erkundigt sich nach den Hintergründen. War der Wechsel des Reinigungspartners dafür verantwortlich? Welche Hintergrundinformationen können hier gegeben werden? Der Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, weist auf gestiegene Kosten für den Winterdienst hin, der in die Berechnung mit eingeflossen war. Diese Kosten sind allerdings in den letzten Jahren gesunken. Zudem ist jeweils gesondert die Kostenunter-/überdeckungsberechnung des 3-Jahre-Zeitraumes zu berücksichtigen (vgl. Gebührenbedarfsberechnung in der Anlage zum Beschluss bzw. § 5 NKAG; Anm. d. Prot.). In den Jahren vor dem Wechsel war allerdings eine sehr deutliche Unterdeckung der Gebührenfinanzierung entstanden, die in der Gebührenerhöhung ihre Berücksichtigung fand. Beachtet werden sollte auch, dass mit dem damaligen Wechsel des Reinigungsunternehmens bzw. Dienstleisters eine entsprechende Ausschreibung einhergegangen ist.

 

Herr Prövestmann erläutert, dass in den Berechnungen für den Winterdienst der sehr harte Winter 2010 mit seinen hohen Winterdienstkosten aus den Berechnungsgrundlagen (6 Jahre) nun herausgefallen ist. Dies begünstigt die aktuelle Gebührensenkung.

 

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig bei einer Enthaltung):

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1