Sitzung: 29.11.2017 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2017/175
Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat an der
Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr mitgewirkt. Die Grundlagen für das
Jahr 2018 sind der Vorlage beigefügt.
Die Gebühr lautet unverändert 0,33 € je m² bebauter und
befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer
Berechnungseinheit zusammengefasst.
Entsprechend lautet die Berechnungseinheit 16,50 € (vorher 16,50 €).
Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche
Niederschlagswasserbe-
seitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,33 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen lautet die Gebühr 16,50 €.
Die Kalkulation der
Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung wird
beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,33 €/m². Auf die
Berechnungseinheit von 50 m² bezogen lautet die Gebühr 16,50 €.
Ohne Diskurs ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |