Allg. Vertreterin Seydel erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Baugebiet Am Wäldchen/Mühlenweg

 

Im Rahmen der Erschließungsplanung hat sich herausgestellt, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes zu überarbeiten ist: Die geplante Erschließungsstraße ist zu verlegen, um eine Entsorgung des Schmutzwassers im Freigefälle zu ermöglichen. Des Weiteren ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Bau eines Regenrückhaltebeckens erforderlich, um eine schadlose (gedrosselte) Ableitung des Oberflächenwassers in die bestehende Kanalisation im Mühlenweg zu ermöglichen.

 

Das geplante Baugebiet ist zwischenzeitlich eingemessen worden. Dabei konnte das Areal um ca. 5 m in Richtung Norden vergrößert werden.

 

Zwischenzeitlich konnte eine Pflanzschema zur Ortsrandeingrünung erarbeitet und eine Lösung zur Ableitung des Oberflächenwassers von der nördlich angrenzenden Ackerfläche gefunden werden.

 

Alle vorgenannten Punkte werden in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet; des Weiteren wird z. Zt. der noch anzufertigende Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht erstellt. Nach Möglichkeit sollen die Beratungen (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) im Februar 2018 fortgeführt werden.

 

b) Nachnutzung Salinen-Sauna-Park

 

Aufgrund eines Lärmgutachtens hat sich herausgestellt, dass für die geplante Nachverdichtung auf dem Grundstück des Salinen-Sauna-Parks keine aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall/-wand) erforderlich werden, da die zulässigen Lärmschutzwerte durch passive Schallschutzmaßnahmen (Ausrichtung der Gebäude, Schallschutzfenster) eingehalten werden können.

 

Um das Oberflächenwasser schadlos ableiten zu können, ist der Einbau eines Regenrückhaltebeckens auf dem Grundstück des ehemaligen Salinen-Sauna-Parks erforderlich. In der kommenden Woche findet ein Gespräch mit dem Vorhabenträger statt, um diesbezüglich weitere Einzelheiten zu besprechen. Nach Möglichkeit sollen die Beratungen (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) im Februar 2018 fortgeführt werden.

 

c) Baugebiet „Ulmenallee/Im Wiesengrund“

 

Als Kompensationsmaßnahme für das Baugebiet „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ (Erweiterung „Haus Schlüter“) ist die Renaturierung der bis vor einigen Jahren betriebenen Angelteiche vorgesehen. In der letzten Woche hat ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde des Landkreises, des Unterhaltungsverbandes Nr. 96 „Hase-Bever“, dem beauftragten Landschaftsplaner, dem Vorhabenträger und der Gemeinde stattgefunden. Als nächstes wird durch den Landschaftsplaner eine Kostenschätzung vorgenommen. Aus der Renaturierung der Fischteiche ergibt sich ein Kompensationsüberschuss, der der Gemeinde zufallen soll. Einzelheiten sind zu gegebener Zeit vertraglich mit dem Vorhabenträger zu verhandeln und vertraglich zu regeln.

 

Die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ ist mittlerweile durchgeführt worden, so dass nach Klärung der v. g. vertraglichen Einzelheiten der abschließende Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Nach Vorliegen dieses Beschlusses ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Mit der Veröffentlichung dieser Genehmigung und des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück ist danach die Rechtskraft der Bauleitplanungen herbeizuführen.

 

d) Baugebiet „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ hat am 15.11.2017 stattgefunden; die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 29.12.2017.

 

e) Nachverdichtung Erlenweg/Birkenkamp

 

In dieser Angelegenheit ist noch ein Vertrag mit den Antragstellern zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung abzustimmen, über den voraussichtlich in der nächsten Sitzungsrunde (Februar 2018) beraten werden soll.

 

f) Kompensationsmaßnahme Eggeweg

 

Mit der Herstellung der Kompensationsmaßnahme Eggeweg ist durch Feststellung der Grenzen und Aufstellung eines Wildschutzzaunes begonnen worden. Auf dem nördlichen Bereich der Kompensationsfläche soll noch vor Weihnachten Schwarzdorn angepflanzt werden. Die Grünfläche im südlichen Teil wird im kommenden Frühjahr hergerichtet.

 

 

g) Solarpark Bad Rothenfelde

 

Seit August 2015 wird auf der ca. 16 ha großen ehemaligen Vogelparkfläche Strom produziert. Die 35.000 Solarmodule speisen knapp 8 Megawatt beim Umspannwerk in Dissen/Aschen ein.

 

In den letzten Monaten wurden die restlichen Erd- und Aufräumarbeiten durch eine Fachfirma erledigt. Am 16. Oktober 2017 fand die Abnahme durch Untere Naturschutzbehörde statt. Mit Schreiben vom 23. November 2017 hat der Landkreis Osnabrück der Fa. Sunovis mitgeteilt, dass die entsprechenden Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde soweit erfüllt sind und dass die Nutzung als Grünlandfläche (Beweidung mit Schafen) unter bzw. zwischen den Modulen jetzt erfolgen kann. 

 

Die Frage von Beig. Kebschull, ob damit die Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geländes des Solarparks abgeschlossen sind, wird von Allg. Vertreterin Seydel bejaht.

 

Vorsitzender Albers bietet an, die Sitzung zu unterbrechen, um den Zuhörer Gelegenheit zu geben, Fragen zur Tagesordnung zu stellen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.