Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 43. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 10.12.2015 im Rat gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen hat am 08.05.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 20.07.2017 bis einschl. 23.08.2017 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Aufgrund einer Anregung, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht worden ist (Ausweisung der vorhandenen Schwarzdornplantage als Fläche für die Landwirtschaft statt als private Grünfläche) hat der Rat in seiner Sitzung am 14.09.2017 beschlossen, die Entwürfe zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ zu überarbeiten. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wurde dadurch ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich, das in der Zeit vom 09.10. bis einschl. 10.11.2017 stattgefunden hat.

 

Die in den vorgenannten Verfahren insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) enthalten.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss  gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 43. Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ herbeizuführen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften wird

beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften wird

beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 

 

 


Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass Vorsitzender Albers als Grundstückseigentümer im Geltungsbereich der Bauleitplanungen an den Beratungen und an der Beschlussfassung teilnehmen darf. Da es sich hierbei um den Erlass von Rechtsnormen handelt, gebe es kein Mitwirkungsverbot i. S. des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes.

 

Sie erörtert sodann ausführlich den Sachverhalt und die ergangenen Abwägungsvorschläge. Eine Änderung des Vorentwurfs wurde aufgrund einer Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich: Nördlich der denkmalgeschützten ehemaligen Revierförsterei wurde der Bauteppich unterbrochen, um ein Heranrücken von Baukörpern zu vermeiden. Südlich angrenzend an das Gebäude wurde der überbaubare Bereich reduziert, um einen ehemaligen, zwischenzeitlich abgebrochenen, Anbau wieder zu ermöglichen. Aufgrund einer Stellungnahme des Forstamtes mit der Bitte um Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im Bereich der jetzigen Schwarzdornplantage wurde ein erneutes öffentliches Auslegungsverfahren erforderlich. Dabei wurden keine Belange vorgetragen, die eine erneute Änderung des Entwurfs erforderlich machen. Nach dem Feststellungs- und Satzungsbeschluss ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Nach Vorliegen der Genehmigung kann die Rechtskraft beider Bauleitplanungen durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück herbeigeführt werden.

 

Allg. Vertreterin Seydel berichtet weiter, dass seitens des Forstamtes Ankum die zur Sicherung der Kompensationsfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erforderliche beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde erklärt und zur Eintragung beim Grundbuchamt eingereicht worden ist. Die rechtliche Verfügbarkeit dieser Fläche ist damit ausreichend gegeben.

 

Vorsitzender Albers bietet an, die Sitzung zu unterbrechen um dem Zuhörer Gelegenheit zu geben, Fragen zur Tagesordnung zu stellen. Davon wird kein Gebrauch gemacht. Wortmeldungen der Ausschussmitglieder ergeben sich nicht.