Sitzung: 14.12.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/186
Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 43. Mal zu
ändern und den Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen
Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 10.12.2015 im Rat gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen
hat am 08.05.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.
Der Entwurf der o. g.
Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 20.07.2017 bis einschl. 23.08.2017
gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB statt.
Aufgrund einer Anregung, die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht worden ist (Ausweisung der
vorhandenen Schwarzdornplantage als Fläche für die Landwirtschaft statt als
private Grünfläche) hat der Rat in seiner Sitzung am 14.09.2017 beschlossen,
die Entwürfe zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan
Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ zu überarbeiten. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wurde
dadurch ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich, das in der Zeit vom
09.10. bis einschl. 10.11.2017 stattgefunden hat.
Die in den vorgenannten Verfahren
insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1
und 2) enthalten.
Sämtliche Abwägungsergebnisse
werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden
Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht
haben.
Nach
Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft
beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 43.
Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.
61 „Am Forsthaus/Ost“ herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
a) 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen
Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige
Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des
Flächennutzungsplanes ist einzuholen.
b)
Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften wird
beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird
gebilligt.
Nachdem Allg. Vertreterin, Frau Seydel, mitgeteilt hat, dass für
Beig. Albers in dieser Angelegenheit kein Mitwirkungsverbot besteht, ergeht
folgender
Beschluss
(einstimmig):
a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit,
der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie
auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige
Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des
Flächennutzungsplanes ist einzuholen.
b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften wird
beschlossen; die
dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.