Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 2 Enthaltungen):
1.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde betraut den Tourismusverband Osnabrücker
Land für die Dauer von 5 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes.
2.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde verpflichtet den (die) jeweiligen Vertreter
der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Mitgliederversammlung des
Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
a)
auf die
Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf die
Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3. Der
Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt die erforderliche Änderung der
Verbandssatzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. zur Kenntnis und
weist die in die Mitgliederversammlung entsandten Vertreter an, dort jeweils
auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Verbandssatzung bis
spätestens 31.12.2018 dergestalt hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung
durch jeweiligen Beschluss eine entsprechende Weisung des Vorstands an die
jeweilige Geschäftsführung erteilt. Sie werden außerdem angewiesen, alle in
Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu
treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in
dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig
erscheinen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.
zu erlassen und bekannt zu geben.
5. Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an
dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig oder zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde mit diesen
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes
Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden.
Der
Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt während
seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen
Erfordernissen anzupassen.
6. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass
der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden
Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer,
Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen,
Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen,
Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst,
Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau,
Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband
„Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt
Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde
Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende
Beschlüsse fassen.