Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltung: 4

Es ergeht folgender

 

Beschluss (14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen):

 

Ab dem 01.01.2018 gilt bei Alters- und Ehejubiläen folgende Besuchspraxis:

 

Altersjubiläen

 

Zum 80. und 85. Geburtstag erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben.

 

Zum 90., 95., 100. und jeden weiteren Geburtstag erhalten die Jubilare einen Besuch und ein Geschenk im Wert von 20 €.

 

Ehejubiläen

 

Zu jedem Ehejubiläum (Goldene, Diamantene, Eiserne und Gnadenhochzeit) erhalten die Jubilare einen Besuch und ein Geschenk im Wert von 40 €.


Ratsfrau Temme macht anhand eigener Erfahrungen in ihrer Familie deutlich, dass sich die Jubilare über die Besuche freuen. Deshalb sollte man die Besuchspraxis nicht zu deutlich einschränken.

 

Bürgermeister Rehkämper weist darauf hin, dass die Zahl der Besuche aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse sehr hoch sei. Dies bedeute für die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister einen sehr hohen Zeitaufwand. Er ist überzeugt, dass die vorliegende Neuregelung, die im Übrigen mit den Besuchsregelungen der benachbarten Heilbäder Bad Laer und Bad Iburg übereinstimme, auch im Interesse der Jubilare liege.

 

Beig. Kebschull sieht die Besuche auch aus eigener Erfahrung auf beiden Seiten als bereichernd an. So seien 80jährige z.B. oftmals über einen solchen Besuch überrascht. Sie dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem ausgeschiedenen Seniorenbeauftragten Heinrich Stammermann, der sich in diesem Bereich sehr engagiert habe. Letztlich werde sich die Grünen-Fraktion enthalten, weil doch etwas abgegeben würde.

 

Ratsfrau Pohlmann hält die Neuregelung für ausgewogen und spricht sich dafür aus, diese in der Presse entsprechend zu veröffentlichen.

 

Ratsherr Dreyer sieht noch Diskussionsbedarf und spricht sich für eine Vertagung und Neuerörterung im zuständigen Fachausschuss aus.

 

Ratsherr Brinkmann beantragt „Abstimmung“.