Sitzung: 14.12.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/171
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2018 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern
sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd.
m alt |
Gebühr €/lfd.
m neu (ab 2018) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,04 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
1,80 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Es ergeht folgender
Beschluss (17
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2018 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd.
m alt |
Gebühr €/lfd.
m neu (ab 2018) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,04 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
1,80 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Ratsherr Beetz werde gegen den Beschussvorschlag stimmen. Im letzten Jahr wurde die Gebühr um 75% erhöht, in diesem Jahr um 19% verringert. Es bleibe immer noch ein gegenüber den Vorjahren deutliche Gebührenerhöhung und damit im Ergebnis auch eine höhere Belastung für die Bürger. Deshalb könne er dem Beschlussvorschlag nicht folgen.
Bürgermeister Rehkämper macht deutlich, dass der Grund im Wechsel des Dienstleisters lag, der die Leistung im Gegensatz zum Vorgänger seit Zuschlag dann nach marktüblichen Tarifen erledigt.