Sitzung: 14.12.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/177
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016 und des Lageberichtes 2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom 22. September 2016 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom
Juni bis September 2016 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im
Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Zum Lagebericht wird im Bericht
(Seite 15) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem
Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage
5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.
Der Rat der Gemeinde hat den
Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht festzu-
stellen und zugleich über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von
60.371,09 € zu entscheiden.
Der Mindestgewinn für 2016 beträgt
49.744,33 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der
Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte
in 2016 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 55.979,00 € berücksichtigt
werden, sie wurde voll erwirtschaftet.
Die vorgeschriebene
Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2016 erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2016 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 22. September 2017 sowie der
Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das
Jahr 2016 Entlastung erteilt.
Þ Der
Mindestgewinn von 49.744,33
€
wird in die allgemeine Rücklage
eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 60.371,09 € von 10.626,76
€
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2016 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 22. September 2017 sowie der
Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
Þ Der Mindestgewinn von 49.744,33 €
wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 60.371,09 € von 10.626,76 €
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.