Allg. Vertreterin Seydel erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Kompensationsmaßnahme für die Residenz am Salzbach

 

Nördlich der Straße Haverkamp, angrenzend an das ehemalige Hotelgrundstück „Kröger“, Versmolder Straße, befindet sich die externe Kompensationsmaßnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“.

 

Ein Teil der dort als Streuobstwiese angepflanzten Bäume ist eingegangen. Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger sind die abgängigen Bäume bereits neu bestellt worden. Sie werden - je nach Witterung - baldmöglichst gepflanzt.

 

b) Kompensationsmaßnahme Eggeweg

 

Der für die Kompensationsmaßnahme erforderliche Wildschutzzaun wurde bereits Ende des vergangenen Jahres aufgestellt. Die schon vor Weihnachten vorgesehene Bepflanzung der Fläche mit Schwarzdorn ist aus Witterungsgründen noch nicht erfolgt und wird baldmöglichst vorgenommen.

 

c) Heilquellenschutzgebiet

 

Die Tritiumanalyse der Probe Weidtmansprudel wurde erfolgreich durchgeführt. Die Werte unterscheiden sich nicht von der Analyse aus 2009.

 

Die Analyse der Probe Wittekindsprudel war nach Aussage vom Institut für Umweltphysik der Universität Bremen nicht erfolgreich und muss wiederholt werden. Dafür muss die Probe erneut aufbereitet werden. Mit einem Ergebnis ist nach Aussage des v. g. Instituts nicht vor April 2018 zu rechnen.

 

Tritium kommt mit dem Oberflächenwasser ins Grundwasser.

Anhand der Konzentration kann das Alter des Wassers bestimmt werden.

 

 

d) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“

 

Im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung wird über den Vertrag mit den betroffenen Grundstückseigentümer zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung und Folgekosten beraten. Die Beratungen über den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung sollen im kommenden April aufgenommen werden.

 

e) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Z. Zt. wird durch ein Fachbüro die wasserwirtschaftliche Voruntersuchung erarbeitet, um in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises eine Lösung zur Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser zu finden.

 

f) Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich herausgestellt, dass für das Plangebiet der Bau eines Regenrückhaltebeckens erforderlich wird, das westlich des Niedersachsenringes (L 94) angelegt werden soll. Momentan finden Abstimmungen mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück statt.

 

Auch der von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises geforderte artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegt dort zur Überprüfung vor.

 

Voraussichtlich können die als nächstes anstehenden Beratungen zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss im April aufgenommen werden.

 

g) Nachschlämmen der gepflasterten Fahrbahn der Frankfurter Straße

 

Im erneuerten Bereich der Frankfurter Straße wird die Fugenfüllung der gepflasterten Fahrbahn durch die Verkehrsbelastung in Mitleidenschaft gezogen. Um Schäden an der Pflasterung vorzubeugen, muss die Fahrbahn daher nachgeschlämmt werden, wenn sich offene Fugen zeigen. Da dieses zurzeit der Fall ist, sollen diese Arbeiten in Kürze durchgeführt werden. Das letzte Mal wurde die Pflasterung vor einem Jahr nachgeschlämmt.

 

Derartige Pflegemaßnahmen an Pflasterbelägen vielbefahrener Straßen sind auch andernorts üblich und tragen zum Erhalt der Fahrbahn bei.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich nach den Kosten für das Nachschlämmen und der erforderlichen Häufigkeit. Dazu führt Techn. Ang. Breitzke aus, dass zum besseren Erhalt der Pflastersteine jährlich nachgeschlämmt werden sollte. Die dafür jeweils erforderlichen Mittel i. H. v. 4.000 € sind in den veranschlagten Kosten für die Straßenunterhaltung enthalten.