Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Nachschlämmen der gepflasterten Fahrbahn der Frankfurter Straße

 

Im erneuerten Bereich der Frankfurter Straße wird die Fugenfüllung der gepflasterten Fahrbahn durch die Verkehrsbelastung in Mitleidenschaft gezogen. Um Schäden an der Pflasterung vorzubeugen, sollte die Fahrbahn daher nachgeschlämmt werden, wenn sich offene Fugen zeigen. Da dieses zurzeit der Fall ist, sollen die Arbeiten in Kürze durchgeführt werden. Das letzte Mal wurde die Pflasterung vor einem Jahr nachgeschlämmt. Zum besseren Erhalt des Pflasters sollte jährlich nachgeschlämmt werden. Derartige Pflegemaßnahmen an vielbefahrenen Straßen sind auch andernorts üblich und tragen zum Erhalt der Fahrbahn bei. Die Kosten in Höhe von rd. 4.000 € sind in den Mitteln für die Straßenunterhaltung enthalten.

 

b) Umgestaltung Kurgarten

Die Landschafts- und Tiefbauarbeiten zur Umgestaltung des Kurparks zwischen dem Kurmittelhaus, dem Alten Gradierwerk und der Salinenstraße wurden nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Firma Unverfehrt aus Bad Laer vergeben.

Wegen der kalten Witterung wurde der für den 12.03.2018 vorgesehene Baubeginn vorgezogen.

 

Danach soll zunächst der Rückbau durchgeführt werden. Im Anschluss werden die Arbeiten zur Verlegung des Regenwasserkanales, der Wasserleitung und der Gasleitung aufgenommen.

 

Die ausgeschriebenen Landschafts- und Tiefbauarbeiten sollen voraussichtlich bis Ende Juli diesen Jahres abgeschlossen werden. Im Herbst werden dann die Bepflanzungsarbeiten durchgeführt.

 

Eine entsprechende Pressemitteilung erscheint am 23.02.2018. Außerdem werden 3 größere Baustellenschilder (Frankfurter Straße, Brunnenplatz und Heristo-Kreisel) aufgestellt. Der Haupteingang des Kurmittelhauses ist bis auf weiteres geschlossen, hier wird ein kleineres Baustellenschild angebracht.

 

c) Mini-Olympiade 2018/Anfrage Klaus Minkner

 

Einvernehmlich hat sich der Tourismusausschuss dafür ausgesprochen, dem Antrag von Herrn Minkner, die Mini-Olympiade im Konzertgarten und auf dem Brunnenplatz zu veranstalten, zu folgen. Die Genehmigung gilt zunächst für ein Jahr. Die Nutzung des Rasens vor dem Kurmittelhaus kommt dagegen nicht in Betracht. 

 

d) Aufstellung von Spendensäulen

 

Ebenfalls einvernehmlich hat sich der Tourismusausschuss dafür ausgesprochen, die Idee zur Erstellung einer Spendeneinrichtung/Spendensäule mit Salinensteinen zu verfolgen. Frau Kohlbrecher-Zippel wird gebeten, dies zu prüfen.

 

e) Kurhaus

 

Bürgermeister Rehkämper verweist auf die Beratungen im Tourismusausschuss. In Kürze werde er die Verwaltungsausschussmitglieder zu einem Gespräch einladen, in dem er seine Ideen zum weiteren Vorgehen unter Berücksichtigung der Masterplanberatungen vorstellt.

 

f) Verkehrsüberwachung

 

a. Überwachung des fließenden Verkehrs

 

Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Straßenverkehrsbehörden (= Landkreis Osnabrück) für die Verkehrsüberwachung zuständig (die Gemeinde besitzt somit bei der Überwachung des fließenden Verkehrs keine Zuständigkeit).

 

Die Straßenverkehrsbehörde führt neben der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten sowie der Lichtzeichen an Signalanlagen durch.

 

Die Anhaltebefugnis nach § 36 (1) StVO ist der Polizei vorbehalten. 

 

Die Übertragung von Verkehrsüberwachungsaufgaben einschließlich deren Ausführung auf Private ist ausgeschlossen.

 

Lückenlose Verkehrsüberwachung, d.h. auch Geschwindigkeitskontrollen, ist nicht möglich, daher sind Prioitäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Das sind insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht durch verkehrstechnische Vorkehrungen zu entschärfen sind. Grundlage für die Verkehrsüberwachung sind die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die örtliche Unfallanalyse und die Empfehlungen der Verkehrssicherheitskommission.

 

b. Überwachung des ruhenden Verkehrs

 

Der Landkreis Osnabrück ist (auch) die zuständige Behörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs.

 

Er kann die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den kreisangehörigen Kommunen durch deren Bedienstete wahrnehmen lassen; hierzu sind die Gemeindebediensteten zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder –beamten des Landkreises zu bestellen. Damit sind diese Personen ermächtigt, zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten entsprechende Verwarnungen auszusprechen. 

 

Mit Einverständnis des Landkreises Osnabrück verbleiben die vereinnahmten Verwarnungsgelder bei der Gemeinde.

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und zwei Verwaltungsvollzugsbeamte bestellt; die zweite Person wurde im März 2017 im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Frankfurter Straße bestellt. Die Anstellung der beiden Vollzugsbeamten erfolgt jeweils im Rahmen eines Minijob-Arbeitsverhältnisses.

 

Die Personalkosten betrugen in 2017 insgesamt 12.831,63 €.

 

Insgesamt wurden in 2017 3.190 Verwarnungen ausgesprochen. Die eingenommenen Verwarngelder belaufen sich auf insgesamt 23.796 €.

 

In 71 Fällen (2,3%) wurde ein Bußgeldverfahren durch den Landkreis Osnabrück als zuständige Verwaltungsbehörde eingeleitet. 

 

g) Masterplan

 

Die Lenkungsgruppe hat die Angelegenheit soweit vorbereitet, dass am 16.03.2018 um 17.00 Uhr im Kurhaus eine Auftaktveranstaltung stattfinden wird. Bürgermeister Rehkämper appelliert an die Bürgerschaft um rege Teilnahme.

 

h) Rettungswache

 

Die Anfrage von Ratsfrau Temme wurde an den Landkreis Osnabrück weitergeleitet. Einzelheit sind der als Anlage beigefügten email zu entnehmen.

 

i) Unterirdische Solegänge

 

Auf den als Anlage beigefügten Vermerk wird verwiesen.