Sitzung: 22.02.2018 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:
a) Nachschlämmen der gepflasterten Fahrbahn
der Frankfurter Straße
Im erneuerten
Bereich der Frankfurter Straße wird die Fugenfüllung der gepflasterten Fahrbahn
durch die Verkehrsbelastung in Mitleidenschaft gezogen. Um Schäden an der
Pflasterung vorzubeugen, sollte die Fahrbahn daher nachgeschlämmt werden, wenn
sich offene Fugen zeigen. Da dieses zurzeit der Fall ist, sollen die Arbeiten
in Kürze durchgeführt werden. Das letzte Mal wurde die Pflasterung vor einem
Jahr nachgeschlämmt. Zum besseren Erhalt des Pflasters sollte jährlich
nachgeschlämmt werden. Derartige Pflegemaßnahmen an vielbefahrenen Straßen sind
auch andernorts üblich und tragen zum Erhalt der Fahrbahn bei. Die Kosten in
Höhe von rd. 4.000 € sind in den Mitteln für die Straßenunterhaltung enthalten.
b) Umgestaltung Kurgarten
Die Landschafts-
und Tiefbauarbeiten zur Umgestaltung des Kurparks zwischen dem Kurmittelhaus,
dem Alten Gradierwerk und der Salinenstraße wurden nach einer öffentlichen
Ausschreibung an die Firma Unverfehrt aus Bad Laer vergeben.
Wegen der kalten
Witterung wurde der für den 12.03.2018 vorgesehene Baubeginn vorgezogen.
Danach soll
zunächst der Rückbau durchgeführt werden. Im Anschluss werden die Arbeiten zur
Verlegung des Regenwasserkanales, der Wasserleitung und der Gasleitung aufgenommen.
Die
ausgeschriebenen Landschafts- und Tiefbauarbeiten sollen voraussichtlich bis
Ende Juli diesen Jahres abgeschlossen werden. Im Herbst werden dann die
Bepflanzungsarbeiten durchgeführt.
Eine entsprechende
Pressemitteilung erscheint am 23.02.2018. Außerdem werden 3 größere
Baustellenschilder (Frankfurter Straße, Brunnenplatz und Heristo-Kreisel)
aufgestellt. Der Haupteingang des Kurmittelhauses ist bis auf weiteres
geschlossen, hier wird ein kleineres Baustellenschild angebracht.
c) Mini-Olympiade 2018/Anfrage Klaus Minkner
Einvernehmlich hat sich der Tourismusausschuss dafür ausgesprochen, dem
Antrag von Herrn Minkner, die Mini-Olympiade im Konzertgarten und auf dem
Brunnenplatz zu veranstalten, zu folgen. Die Genehmigung gilt zunächst für ein
Jahr. Die Nutzung des Rasens vor dem Kurmittelhaus kommt dagegen nicht in
Betracht.
d) Aufstellung von Spendensäulen
Ebenfalls
einvernehmlich hat sich der Tourismusausschuss dafür ausgesprochen, die Idee
zur Erstellung einer Spendeneinrichtung/Spendensäule mit Salinensteinen zu
verfolgen. Frau Kohlbrecher-Zippel wird gebeten, dies zu prüfen.
e) Kurhaus
Bürgermeister Rehkämper verweist auf die Beratungen im
Tourismusausschuss. In Kürze werde er die Verwaltungsausschussmitglieder zu
einem Gespräch einladen, in dem er seine Ideen zum weiteren Vorgehen unter
Berücksichtigung der Masterplanberatungen vorstellt.
f) Verkehrsüberwachung
a. Überwachung
des fließenden Verkehrs
Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 (1)
der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch
die Straßenverkehrsbehörden (= Landkreis Osnabrück) für die
Verkehrsüberwachung zuständig (die Gemeinde besitzt somit bei der Überwachung
des fließenden Verkehrs keine Zuständigkeit).
Die Straßenverkehrsbehörde
führt neben der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs die Überwachung der
Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten sowie der Lichtzeichen an
Signalanlagen durch.
Die Anhaltebefugnis
nach § 36 (1) StVO ist der Polizei vorbehalten.
Die Übertragung von
Verkehrsüberwachungsaufgaben einschließlich deren Ausführung auf Private ist
ausgeschlossen.
Lückenlose
Verkehrsüberwachung, d.h. auch Geschwindigkeitskontrollen, ist nicht möglich,
daher sind Prioitäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden.
Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle
ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich
Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Das sind insbesondere solche Stellen,
an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht
durch verkehrstechnische Vorkehrungen zu entschärfen sind. Grundlage für die
Verkehrsüberwachung sind die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die
örtliche Unfallanalyse und die Empfehlungen der Verkehrssicherheitskommission.
b. Überwachung
des ruhenden Verkehrs
Der Landkreis
Osnabrück ist (auch) die zuständige Behörde für die Überwachung des ruhenden
Verkehrs.
Er kann die
Überwachung des ruhenden Verkehrs in
den kreisangehörigen Kommunen durch deren Bedienstete wahrnehmen lassen; hierzu
sind die Gemeindebediensteten zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder –beamten
des Landkreises zu bestellen. Damit sind diese Personen ermächtigt, zur
Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten entsprechende Verwarnungen auszusprechen.
Mit Einverständnis
des Landkreises Osnabrück verbleiben die vereinnahmten Verwarnungsgelder bei
der Gemeinde.
Die Gemeinde Bad
Rothenfelde hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und zwei Verwaltungsvollzugsbeamte
bestellt; die zweite Person wurde im März 2017 im Zusammenhang mit der
Fertigstellung der Frankfurter Straße bestellt. Die Anstellung der beiden
Vollzugsbeamten erfolgt jeweils im Rahmen eines Minijob-Arbeitsverhältnisses.
Die Personalkosten betrugen in 2017
insgesamt 12.831,63 €.
Insgesamt wurden in
2017 3.190 Verwarnungen
ausgesprochen. Die eingenommenen Verwarngelder
belaufen sich auf insgesamt 23.796 €.
In 71 Fällen (2,3%)
wurde ein Bußgeldverfahren durch den Landkreis Osnabrück als zuständige
Verwaltungsbehörde eingeleitet.
g) Masterplan
Die Lenkungsgruppe
hat die Angelegenheit soweit vorbereitet, dass am 16.03.2018 um 17.00 Uhr im
Kurhaus eine Auftaktveranstaltung stattfinden wird. Bürgermeister Rehkämper appelliert an die Bürgerschaft um rege
Teilnahme.
h) Rettungswache
Die Anfrage von
Ratsfrau Temme wurde an den Landkreis Osnabrück weitergeleitet. Einzelheit sind
der als Anlage beigefügten email zu entnehmen.
i) Unterirdische Solegänge
Auf den als Anlage beigefügten Vermerk wird verwiesen.