Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Bis zum 13.04.2018 ist dem Amtsgericht Bad Iburg die Vorschlagsliste der Gemeinde Bad Rothenfelde vorzulegen.

 

Der Präsident des Landgerichts Osnabrück hat die Anzahl für die Schöffenwahl von der Gemeinde Bad Rothenfelde vorzuschlagenden Personen auf 4 festgesetzt.

 

Bis zum 09.02.2018 sind insgesamt erfreuliche 15 Bewerbungen eingegangen, die allesamt die persönlichen Voraussetzungen zur Wahl eines Schöffen erfüllen.

 

Da die Anzahl der Bewerber die zu meldenden Personen übersteigt, schlägt die Verwaltung die Wahl der 4 Personen plus 4 Ersatzpersonen in der Ratssitzung am 22.02.2018 vor (Losverfahren).


Beschlussvorschlag:

 

Aus den eingegangenen Bewerbungen zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 schlägt die Gemeinde Bad Rothenfelde folgende 8 Personen vor:

 

Name

Vorname

 

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

 

Ersatzpersonen

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

8

 

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Aus den eingegangenen Bewerbungen zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 schlägt die Gemeinde Bad Rothenfelde folgende 8 Personen vor:

 

Name

Vorname

 

1

Buck-Thomas

Sarah

 

2

Lubienetzky

Sigrid

 

3

Striedelmeyer

Günter

 

4

Pliet

Lothar

 

 

Ersatzpersonen

5

Holtkamp

Christian

 

6

Werner

Kerstin

 

7

Klatt

Michael

 

8

Beinstingel

Brunhilde

 

 


1.Stellv. Bürgermeister Tesch lässt die insgesamt 8 vorzuschlagenden Personen aus allen zugelassenen Bewerbung auslosen (zunächst 4 „Hauptpersonen“ danach die 4 Ersatzpersonen)..