Sitzung: 15.03.2018 Betriebsausschuss Bäderbetriebe Bad Rothenfelde
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bäderbetriebe Bad Rothenfelde“ für das Jahr 2018 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 werden in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.
Herr Prövestmann erläutert den Wirtschaftsplan 2018 in
seinen wesentlichen Punkten.
Die Vorsitzende, Frau Klotzbach, merkt an, dass die Nutzungsentschädigung für
die Therme von carpesol bisher regelmäßig gezahlt wurde. Das ist es, worauf es
letztendlich bei der Betrachtung des Wirtschaftsplans ankommt. Nur so kann ein
Wirtschaftsplan aufgehen.
Herr Rehkämper äußerst sich zufrieden mit dem
Geschäftsmodell ‚Bäderbetriebe‘. Nicht nur die Zahlung der
Nutzungsentschädigung erfolgt vertragsgemäß, auch die Besucherzahlen haben sich
positiv entwickelt. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass 54.000 EUR jährlich
Pachtzahlungen für das Thermengelände an die Kurverwaltung GmbH erbracht
werden.
Zudem muss berücksichtigt werden, dass eine Investition in einem
Gesamtvolumen von 19 Mio. EUR für eine kleine 8.000 Einwohner-Gemeinde eine
erhebliche Aufgabe war bzw. ist. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet ist,
sofern die Vorgaben des Wirtschaftsplans umgesetzt werden, die Therme bisher
ein klares Erfolgsmodell.
Herr Lange-Mensing erkundigt sich nach dem Hintergrund der
Absenkung des Pachtzinses des Freibadkiosks. Herr Rehkämper führt aus, dass allgemein der Betrieb eines
Freibadkiosks vor großen Herausforderungen steht. Er ist zeitlich auf die
Sommerzeit begrenzt und stark von den Wettergegebenheiten der Saison abhängig.
Der aktuelle Pächter ist sehr zuverlässig und soll dem Freibadbetrieb
erhalten bleiben. Informationen aus Nachbarkommunen bestätigten, dass viele
Kommunen erst gar keine Pacht von den Kiosken erheben. Häufig werden gerade
einmal die Nebenkosten abgerechnet. Daher wurde einem Antrag des aktuellen
Pächters auf Pachtreduzierung stattgegeben. So kann die Gemeinde Bad
Rothenfelde auch in der nächsten Freibadsaison ein Kiosk für die Freibadgäste
stellen. Die Zufriedenheit der Freibadgäste kann so erreicht werden. Nebenbei
soll noch darauf hingewiesen werden, dass viele Freibadgäste extra aus den
Nachbarkommunen nach Bad Rothenfelde kommen.
Frau Temme weist daraufhin, dass das Freibad ein
Erfolgsmodell für Kinder und Jugendliche bzw. Familien ist und Bad Rothenfelde
nicht nur etwas für Senioren zu bieten hat. Kein Erfolgsmodell im Hinblick auf
die Schwierigkeiten auf dem Weg hin zu den aktuellen Zahlen ist die
Gesundheitstherme. Der gefundene Thermenbetreiber hat sich als schwieriger
Partner herausgestellt. Es gibt keinen Spielraum mehr, diesen finanziell
zusätzlich zu unterstützen, da in Bad Rothenfelde aktuell viele Projekte
anstehen, die finanziert werden müssen.
Herr Rehkämper betont, dass nicht nur aufgrund der aktuell
guten Zahlen die Therme ein Erfolgsgeschäft für Bad Rothenfelde ist. Es war ein
langer Weg von den damaligen Verhandlungen und der Ausprägung des
Projektvertrages bis zu der heutigen Ausgestaltung im Wirtschaftsplan.
Die Therme zieht nicht nur direkte Besucher an, sondern u.a. auch aus
Prestigegründen Gewerbetreibende, die sich im Umfeld der Therme niederlassen.
Auch die Vermieter von Unterkünften profitieren von der Therme. Aus
städtebaulicher Sicht ist das Thermengebäude ein außerordentliches Highlight
der Gemeinde.
Herr Meyer zu Theenhausen zeigt auf, dass die entstandenen Verluste
auch so in den Planungen einkalkuliert wurden. Die Einhaltung von Planzahlen
kann nicht immer bei allen PPP-Projekten vorausgesetzt werden. Es gibt viele
Projekte, die deutlich negativere Ergebnisse liefern, als in den Planungen
zugrunde gelegt wurden. Dies ist klar positiv.
Herr Vater-Lippold erkundigt sich nach den Kosten der
Einführung des Parkraumbewirtschaftungssystems. Herr Rehkämper führt aus, dass sowohl die Beraterkosten als auch
die Kosten für die Anschaffung der Parkraumbewirtschaftungstechnik bzw. der
Bewirtschaftung in dem Wirtschaftsplan enthalten sind.
Gegenwärtig läuft das Ausschreibungsverfahren. Aus dem
Teilnahmewettbewerb haben sich vier Teilnehmer für die Angebotsabgabe
qualifiziert. Insbesondere das Vorhandensein von Referenzen war ein
entscheidendes Kriterium im Teilnahmewettbewerb. Die zugelassenen Teilnehmer
sind nun aufgefordert bis zum 12. April 2018 ein Angebot abzugeben. Für Ende
April 2018 sind Aufklärungsgespräche mit verschiedenen Bietern angesetzt. Es
ist geplant am 16. Mai 2016 eine VA/Ratssitzung zur Entscheidung für das beste
Angebot durchzuführen.
Aktuell sind noch rechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu der
Parkraumbewirtschaftung zu beantworten. Die Beantragung einer verbindlichen
Auskunft bei der Finanzverwaltung ist in Vorbereitung. Neben umsatzsteuerlichen
Grundlagen ist u.a. auch die Zuordnung der wirtschaftlichen Betätigung der
Parkraumbewirtschaftung im Bäderbetrieb und die damit einhergehende Verrechnung
potentieller Gewinne und Verluste aus den beiden Sparten vorab auf steuerliche Rechtssicherheit zu prüfen.
Im Wirtschaftsplan ist zunächst ein Beginn der zu ändernden
Parkraumbewirtschaftung für Oktober 2018 eingeplant. Ein Beginn ist aber auch
unter Umständen von der Antwort der Finanzverwaltung abhängig.
Beschluss (einstimmig):
Abstimmung:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |