Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bäderbetriebe Bad Rothenfelde“ für das Jahr 2018 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 werden in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Herr Prövestmann erläutert den Wirtschaftsplan 2018 in seinen wesentlichen Punkten.

 

Die Vorsitzende, Frau Klotzbach, merkt an, dass die Nutzungsentschädigung für die Therme von carpesol bisher regelmäßig gezahlt wurde. Das ist es, worauf es letztendlich bei der Betrachtung des Wirtschaftsplans ankommt. Nur so kann ein Wirtschaftsplan aufgehen.

 

Herr Rehkämper äußerst sich zufrieden mit dem Geschäftsmodell ‚Bäderbetriebe‘. Nicht nur die Zahlung der Nutzungsentschädigung erfolgt vertragsgemäß, auch die Besucherzahlen haben sich positiv entwickelt. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass 54.000 EUR jährlich Pachtzahlungen für das Thermengelände an die Kurverwaltung GmbH erbracht werden.

 

Zudem muss berücksichtigt werden, dass eine Investition in einem Gesamtvolumen von 19 Mio. EUR für eine kleine 8.000 Einwohner-Gemeinde eine erhebliche Aufgabe war bzw. ist. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet ist, sofern die Vorgaben des Wirtschaftsplans umgesetzt werden, die Therme bisher ein klares Erfolgsmodell.

 

Herr Lange-Mensing erkundigt sich nach dem Hintergrund der Absenkung des Pachtzinses des Freibadkiosks. Herr Rehkämper führt aus, dass allgemein der Betrieb eines Freibadkiosks vor großen Herausforderungen steht. Er ist zeitlich auf die Sommerzeit begrenzt und stark von den Wettergegebenheiten der Saison abhängig.

Der aktuelle Pächter ist sehr zuverlässig und soll dem Freibadbetrieb erhalten bleiben. Informationen aus Nachbarkommunen bestätigten, dass viele Kommunen erst gar keine Pacht von den Kiosken erheben. Häufig werden gerade einmal die Nebenkosten abgerechnet. Daher wurde einem Antrag des aktuellen Pächters auf Pachtreduzierung stattgegeben. So kann die Gemeinde Bad Rothenfelde auch in der nächsten Freibadsaison ein Kiosk für die Freibadgäste stellen. Die Zufriedenheit der Freibadgäste kann so erreicht werden. Nebenbei soll noch darauf hingewiesen werden, dass viele Freibadgäste extra aus den Nachbarkommunen nach Bad Rothenfelde kommen.

 

Frau Temme weist daraufhin, dass das Freibad ein Erfolgsmodell für Kinder und Jugendliche bzw. Familien ist und Bad Rothenfelde nicht nur etwas für Senioren zu bieten hat. Kein Erfolgsmodell im Hinblick auf die Schwierigkeiten auf dem Weg hin zu den aktuellen Zahlen ist die Gesundheitstherme. Der gefundene Thermenbetreiber hat sich als schwieriger Partner herausgestellt. Es gibt keinen Spielraum mehr, diesen finanziell zusätzlich zu unterstützen, da in Bad Rothenfelde aktuell viele Projekte anstehen, die finanziert werden müssen.

 

Herr Rehkämper betont, dass nicht nur aufgrund der aktuell guten Zahlen die Therme ein Erfolgsgeschäft für Bad Rothenfelde ist. Es war ein langer Weg von den damaligen Verhandlungen und der Ausprägung des Projektvertrages bis zu der heutigen Ausgestaltung im Wirtschaftsplan.

 

Die Therme zieht nicht nur direkte Besucher an, sondern u.a. auch aus Prestigegründen Gewerbetreibende, die sich im Umfeld der Therme niederlassen. Auch die Vermieter von Unterkünften profitieren von der Therme. Aus städtebaulicher Sicht ist das Thermengebäude ein außerordentliches Highlight der Gemeinde.

 

Herr Meyer zu Theenhausen zeigt auf, dass die entstandenen Verluste auch so in den Planungen einkalkuliert wurden. Die Einhaltung von Planzahlen kann nicht immer bei allen PPP-Projekten vorausgesetzt werden. Es gibt viele Projekte, die deutlich negativere Ergebnisse liefern, als in den Planungen zugrunde gelegt wurden. Dies ist klar positiv.

 

Herr Vater-Lippold erkundigt sich nach den Kosten der Einführung des Parkraumbewirtschaftungssystems. Herr Rehkämper führt aus, dass sowohl die Beraterkosten als auch die Kosten für die Anschaffung der Parkraumbewirtschaftungstechnik bzw. der Bewirtschaftung in dem Wirtschaftsplan enthalten sind.

 

Gegenwärtig läuft das Ausschreibungsverfahren. Aus dem Teilnahmewettbewerb haben sich vier Teilnehmer für die Angebotsabgabe qualifiziert. Insbesondere das Vorhandensein von Referenzen war ein entscheidendes Kriterium im Teilnahmewettbewerb. Die zugelassenen Teilnehmer sind nun aufgefordert bis zum 12. April 2018 ein Angebot abzugeben. Für Ende April 2018 sind Aufklärungsgespräche mit verschiedenen Bietern angesetzt. Es ist geplant am 16. Mai 2016 eine VA/Ratssitzung zur Entscheidung für das beste Angebot durchzuführen.

 

Aktuell sind noch rechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu der Parkraumbewirtschaftung zu beantworten. Die Beantragung einer verbindlichen Auskunft bei der Finanzverwaltung ist in Vorbereitung. Neben umsatzsteuerlichen Grundlagen ist u.a. auch die Zuordnung der wirtschaftlichen Betätigung der Parkraumbewirtschaftung im Bäderbetrieb und die damit einhergehende Verrechnung potentieller Gewinne und Verluste aus den beiden Sparten vorab auf steuerliche Rechtssicherheit zu prüfen.

 

Im Wirtschaftsplan ist zunächst ein Beginn der zu ändernden Parkraumbewirtschaftung für Oktober 2018 eingeplant. Ein Beginn ist aber auch unter Umständen von der Antwort der Finanzverwaltung abhängig.

 

Beschluss (einstimmig):

 


Abstimmung:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0