Der Einsatz der Feuerwehren ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuten Lebensgefahren grundsätzlich unentgeltlich. Für alle anderen Einsätze wird eine Gebühr oder ein Kostenersatz geltend gemacht. Weitere Einzelheiten und die Kostentarife werden durch eine entsprechende Gebührensatzung geregelt.

 

Die derzeit gültige Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rothenfelde datiert aus dem Jahr 2001 und muss den aktuellen Rechtsverhältnissen angepasst werden. Dazu ist auch eine Gebührenkalkulation notwendig. 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für die zu 2. zu beschließende Satzung zu Eigen.

 

2.    Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie der Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


1.    Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für die zu 2. zu beschließende Satzung zu eigen.

 

2.    Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie der Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

3.    Kosten der Drehleiter: 750,- EUR pro Stunde

 

 


Der stv. Vorsitzende, Ratsherr Brinkmann, eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Rammler von dem Beratungsbüro Schneider & Zajontz. Dieses Fachbüro ist damit beauftragt, die neue Feuerwehrgebührensatzung zu erstellen. Herr Rammler erläutert die Kalkulation und den Vorschlag einer neuen Satzung anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Der 1. stv. Bürgermeister Tesch erkundigt sich, ob Fehlalarme generell in Rechnung gestellt werden. Herr Twelkemeyer bejaht dies. Ein Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage wird abgerechnet. Auch für einen böswilligen Fehlalarm, dessen Verursacher ausgemacht werden kann, wird ein Kostenbescheid ausgestellt.

In der Regel werden die Rechnungen für Feuerwehreinsätze auch ohne Probleme bezahlt, da sie häufig von der Versicherung übernommen werden (mit Ausnahme von böswilligen Sachverhalten). Herr Rammler ergänzt, dass Sachverhalte, die ausschließlich oder überwiegend auf Brandschutz und Brandeinsätze entfielen bisher kostenfrei waren und es auch mit der neuen Gebührensatzung sind. Gleiches gilt für die Rettung von Menschen. Die kostenpflichtigen Einsätze, wie z.B. die Sicherung von Veranstaltungen werden durch die überarbeitete Kalkulation auf eine neue Abrechnungsgrundlage gestellt.

 

Der stv. Vorsitzende, Ratsherr Brinkmann, erkundigt dich nach dem Gebührentarif und wie die Gemeinde Bad Rothenfelde im Vergleich zu anderen Kommunen steht. Herr Rammler erläutert, dass die Gebührenstruktur sich im Vergleich eher im unteren Bereich befindet. Mit der alten Gebührensatzung sollte nur ein Kostenersatz geschaffen werden, die neue Satzung verwirklicht aber nun eine konsequente Gebührenerhebung. Sie ist daher deutlich teurer, setzt allerdings auch nur die neue Rechtslage ab 2010 um. Eine sattelfeste Kalkulation ist notwendig, um einen Klageweg gerade seitens der Versicherungswirtschaft zu vermeiden.

 

Herr Rammler weist daraufhin, dass der Gebührenansatz für die Kostenerstattung Drehleiter mit über 1.000 EUR/Std. sehr hoch ist. Dieser hohe Ansatz ist rechtlich angreifbar („Göttinger Urteil“) und daher sollte für diese Leistung ein niedriger Betrag angesetzt werden. Bürgermeister Rehkämper schlägt vor, den rechtssicheren Weg zu wählen und einen niedrigeren Betrag anzusetzen. Er greift den von dem unter den Zuschauern befindlichen Gemeindebrandmeister Janböke gemachten Vorschlag von 750 EUR pro Stunde auf und empfiehlt, diesen anzusetzen.

 

Der stv. Vorsitzende, Ratsherr Brinkmann, fasst zusammen, dass es nicht in erster Linie um Gebührenerhöhung geht, sondern um die Umsetzung entsprechender Gesetzesvorgaben. Der Kostenansatz von 750 EUR pro Stunde ist in den Beschlussvorschlag entsprechend aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0