Sitzung: 10.04.2018 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2018/217
Der Einsatz der Feuerwehren ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuten Lebensgefahren grundsätzlich unentgeltlich. Für alle anderen Einsätze wird eine Gebühr oder ein Kostenersatz geltend gemacht. Weitere Einzelheiten und die Kostentarife werden durch eine entsprechende Gebührensatzung geregelt.
Die derzeit gültige Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rothenfelde datiert aus dem Jahr 2001 und muss den aktuellen Rechtsverhältnissen angepasst werden. Dazu ist auch eine Gebührenkalkulation notwendig.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die
als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für die zu 2. zu
beschließende Satzung zu Eigen.
2.
Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung
von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie der
Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen.
1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde
macht sich die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für
die zu 2. zu beschließende Satzung zu eigen.
2. Die Satzung der Gemeinde Bad
Rothenfelde über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der
Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben sowie der Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
3. Kosten der Drehleiter: 750,- EUR pro
Stunde
Der
stv. Vorsitzende, Ratsherr Brinkmann,
eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Rammler von dem
Beratungsbüro Schneider & Zajontz. Dieses Fachbüro ist damit beauftragt,
die neue Feuerwehrgebührensatzung zu erstellen. Herr Rammler erläutert die
Kalkulation und den Vorschlag einer neuen Satzung anhand einer
PowerPoint-Präsentation.
Der
1. stv. Bürgermeister Tesch
erkundigt sich, ob Fehlalarme generell in Rechnung gestellt werden. Herr Twelkemeyer bejaht dies. Ein
Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage wird abgerechnet. Auch für einen
böswilligen Fehlalarm, dessen Verursacher ausgemacht werden kann, wird ein
Kostenbescheid ausgestellt.
In
der Regel werden die Rechnungen für Feuerwehreinsätze auch ohne Probleme
bezahlt, da sie häufig von der Versicherung übernommen werden (mit Ausnahme von
böswilligen Sachverhalten). Herr Rammler
ergänzt, dass Sachverhalte, die ausschließlich oder überwiegend auf Brandschutz
und Brandeinsätze entfielen bisher kostenfrei waren und es auch mit der neuen
Gebührensatzung sind. Gleiches gilt für die Rettung von Menschen. Die
kostenpflichtigen Einsätze, wie z.B. die Sicherung von Veranstaltungen werden
durch die überarbeitete Kalkulation auf eine neue Abrechnungsgrundlage
gestellt.
Der
stv. Vorsitzende, Ratsherr Brinkmann,
erkundigt dich nach dem Gebührentarif und wie die Gemeinde Bad Rothenfelde im
Vergleich zu anderen Kommunen steht. Herr
Rammler erläutert, dass die Gebührenstruktur sich im Vergleich eher im
unteren Bereich befindet. Mit der alten Gebührensatzung sollte nur ein
Kostenersatz geschaffen werden, die neue Satzung verwirklicht aber nun eine
konsequente Gebührenerhebung. Sie ist daher deutlich teurer, setzt allerdings
auch nur die neue Rechtslage ab 2010 um. Eine sattelfeste Kalkulation ist
notwendig, um einen Klageweg gerade seitens der Versicherungswirtschaft zu
vermeiden.
Herr Rammler weist daraufhin, dass der
Gebührenansatz für die Kostenerstattung Drehleiter mit über 1.000 EUR/Std. sehr
hoch ist. Dieser hohe Ansatz ist rechtlich angreifbar („Göttinger Urteil“) und
daher sollte für diese Leistung ein niedriger Betrag angesetzt werden. Bürgermeister Rehkämper schlägt vor,
den rechtssicheren Weg zu wählen und einen niedrigeren Betrag anzusetzen. Er
greift den von dem unter den Zuschauern befindlichen Gemeindebrandmeister
Janböke gemachten Vorschlag von 750 EUR pro Stunde auf und empfiehlt, diesen
anzusetzen.
Der
stv. Vorsitzende, Ratsherr Brinkmann,
fasst zusammen, dass es nicht in erster Linie um Gebührenerhöhung geht, sondern
um die Umsetzung entsprechender Gesetzesvorgaben. Der Kostenansatz von 750 EUR
pro Stunde ist in den Beschlussvorschlag entsprechend aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |