Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erörtert Herr Desmarowitz sehr ausführlich den Inhalt der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und die dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge.

 

Die Schalluntersuchung habe ergeben, dass bereits jetzt im Bereich der Osnabrücker Straße und des Amselweges eine Vorbelastung in Bezug auf Lärm bestehe, die dazu führt, dass bei künftigen Baumaßnahmen passiver Schallschutz erforderlich werde.

 

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ entstehe ein geringes Kompensationsdefizit von 400 Werteinheiten (WE). Herr Desmarowitz schlägt vor, im Rahmen der Abwägung auf einen Ausgleich dieses Defizits zu verzichten.

 

Rechnerisch sei eine Verkehrszunahme von ca. 33 % ermittelt worden, die nicht zu einer Überlastung des bestehenden Straßennetzes führe, so Herr Desmarowitz. Der dadurch entstehende zusätzliche Lärm von 1,2  dbA sei für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Dennoch sei das Lärmempfinden der Betroffenen sicher subjektiv.

 

Die Belange der Freiraumplanung und der Wasserwirtschaft seien aufeinander abgestimmt worden. Der Wasserlauf führe künftig im geschwungenen Verlauf durch den Klinikpark und werde mit unterschiedlichen Böschungsneigungen versehen. Die Regenrückhaltung erfolge unterirdisch. Es sei vorgesehen, die Bäume im verbleibenden Park zu erhalten, jedoch nicht zum Erhalt im Bebauungsplan festzusetzen, da eine solche Festsetzung auch jetzt nicht bestehe.

 

In der Zeit ab 19:45 Uhr wird die Sitzung zur Durchführung einer Bürgerfragestunde unterbrochen. Herr Frank Woermann begrüßt die Rücknahmen, die im Zuge der Abwägung über seine vorgebrachten Anregungen vorgenommen worden sind (Verzicht auf ein Vollgeschoss, Reduzierung der Gebäudehöhe von 17 auf 14 m, Festsetzung der offenen – statt der abweichenden – Bauweise). Den geplanten Bettentrakt im Bereich des jetzigen Klinikteiches findet er unproblematisch. In Bezug auf  die rechnerisch ermittelte Verkehrszunahme von 33 % möchte er wissen, wie das Verhältnis der derzeit in Anspruch genommenen Geschossfläche in Bezug auf die momentan zulässige Geschossfläche ist. Er hält die durch den Verkehrsplaner vorgenommene Verhältnisrechnung für nicht korrekt und befürchtet eine größere Verkehrszunahme. Herr Desmarowitz hält dem entgegen, dass die Zahlen des tatsächlich in Anspruch genommenen Bestandes für die Bauleitplanung allgemein nicht maßgebend seien. Es werde auch künftig eine nicht ausgenutzte Geschossfläche geben, so dass die Verhältnisrechnung angemessen sei. Konkrete Planungen entlang der Ulmenallee (gegenüber Woermann) bestehen momentan seitens der Klinik nicht.

 

Vorsitzender Albers möchte wissen, welche Nutzungen in dem Sondergebiet Klinik zulässig sind. Herr Desmarowitz verdeutlicht, dass alle Nutzungen zulässig sind, die im Zusammenhang mit der Klinik stehen und sich der Klinik unterordnen.

 

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung um 19:55 Uhr regt Ratsherr Beckwermert an, den Wareneingang vom jetzigen Standort an die Osnabrücker Straße zu verlegen, um die Ulmenallee verkehrlich zu entlasten. Eine solche Regelung könne in dem zur Diskussion stehenden Angebotsbebauungsplan nicht vorgenommen werden. Die Entscheidung über den Wareneingang obliege dem Vorhabenträger, so Herr Desmarowitz. Des Weiteren beantragt Ratsherr Beckwermert, die im Bereich der Antoinette-Schiller-Krippe befindliche Hecke, die nach seiner Einschätzung ca. 4 m breit und ca. 90 m lang ist, zum Erhalt festzusetzen. Herr Desmarowitz sagt eine Überprüfung zu. 

 

Ratsherr Temme sieht die große Bandbreite der nach dem Bebauungsplanentwurf künftig zulässigen Nutzungen als problematisch an. Ratsherr Beckwermert würde einen Perspektivplan für vorteilhaft halten.

 

Stellvertretender Bürgermeister Tesch und Allgemeine Vertreterin Seydel erinnern daran, dass es sich hier nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, so dass eine Perspektivplanung zu jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten ist. Hier gehe es um die Planungssicherheit – auch für künftige Zuschussanträge der Schüchtermannklinik – und damit verbunden auch um die Standortsicherung.

 

Herr Schulz, kaufmännischer Leiter der Schüchtermannklinik, berichtet, dass z. Zt. nur das Bettenhaus der Kardiologie geplant sei. Eventuell solle außerdem innerhalb des bestehenden Klinikgebäudes ein Hochleistungs-Operationsraum eingerichtet werden. Konkret seien momentan keine weiteren Gebäude geplant. Herr Schulz verdeutlicht, dass der Betrieb einer Rettungswache für die Schüchtermannklinik nicht lukrativ sei – auch vor dem Hintergrund, dass neben der Kardiologie keine weiteren Fachabteilungen im Haus vorhanden sind. Träger der Rettungswache sei der Landkreis Osnabrück. Die Schüchtermannklinik stelle sich aber der Erwartung, die Rettungswache momentan zu betreiben und das Personal dafür vorzuhalten und stehe auch dazu. Weitergehende Zukunftsplanungen hinsichtlich des allgemeinen Klinikbetriebes seien momentan nicht möglich; künftige Entwicklungen seien abzuwarten.

 

Ratsfrau Temme spricht sich dafür aus, die Befürchtungen der Anlieger ernst zu nehmen und mit ihnen im Gespräch zu bleiben.

 

Von Beig. Bohlmann wird vorgeschlagen, die maximal zulässigen Gebäudehöhen – wie auch beim Amselweg – an die topographischen Gegebenheiten anzupassen.

 

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Die im Bereich der Antoinette-Schiller-Krippe befindliche Hecke ist im Bebauungsplan zum Erhalt festzusetzen.

Die dementsprechend überarbeitete 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als Entwurf beschlossen.


Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0