Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erläutert Herr von Beeren ausführlich den Inhalt des Aufstellungsbeschlusses sowie des Vorentwurfs. Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, soll der Plan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Vorgesehen sei eine villenartige, stark durchgrünte Bebauung im nördlichen Planbereich. Im Süden sei die Festsetzung einer privaten Grünanlage geplant. Die bestehende Hecke entlang des Fußweges solle zum Erhalt festgesetzt werden. Zurzeit laufen die artenschutzrechtlichen Prüfungen (Vögel, Amphibien, Fledermäuse). Die im Süden bestehenden Obstbäume sollen nach Möglichkeit erhalten bzw. ergänzt werden. Die Baufenster seien zwar recht großzügig bemessen, die Bebaubarkeit des Grundstückes werde jedoch durch die geringe Grundflächenzahl von 0,2 – bezogen auf das Allgemeine Wohngebiet ohne die private Grünfläche eingeschränkt. Für Garagen und Stellplätze könne die Grundflächenzahl nach dem vorliegenden Vorentwurf um 50 % erhöht werden. Da das Grundstück in Richtung Süden um 2 – 3 m abfalle, seien Höhenfestsetzungen geplant. Diese sollen in den später noch vorzulegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden.

 

Vorsitzender Albers bietet an, die Sitzung zur Durchführung einer Bürgerfragestunde zu unterbrechen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Ratsherr Beckwermert begrüßt die mit der Bauleitplanung verbundene Innenentwicklung gegenüber einer Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen. Des Weiteren zeigt er sich erfreut über die geplante Aufwertung der bestehenden Obstbaumwiese mit Festsetzung der privaten Grünfläche. Er erkundigt sich, ob auch eine Aufweitung des bestehenden, südlich verlaufenden Grabens denkbar sei und ob die bestehenden Obstbäume zum Erhalt festgesetzt werden sollen.

 

Herr von Beeren verdeutlicht, dass im Zuge des Ergebnisses der Bestandsaufnahme zum Artenschutz auch die Gartengestaltung präzisiert werden kann. Bis zu dem noch vorzulegenden Entwurf sollen die Festsetzungen konkretisiert werden.

 

Vorsitzender Albers legt großen Wert auf präzise Festsetzungen, damit keine Alibifläche entsteht.

 

Dieser Aussage pflichtet Beig. Bohlmann bei. Eine Neuanpflanzung für abgängige Obstbäume sei wünschenswert. Auch er bittet insoweit um detailliertere Festsetzungen. Beig. Bohlmann berichtet, dass der südlich verlaufende Graben durch eine Quelle gespeist werde. Bei einer Realisierung der zur Diskussion stehenden Bauleitplanung sei eine vor Jahren angedachte Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Straße „Altes Sägewerk“ und der Ernst-August-Straße nicht mehr realisierungsfähig. Beig. Bohlmann erkundigt sich des Weiteren, ob schon konkretere Planungen des Vorhabenträgers vorliegen.

 

Herr von Beeren teilt mit, dass konkrete Baupläne des Vorhabenträgers noch nicht vorliegen. Auf Befragen von 1. stv. Bürgermeister Tesch berichtet Herr von Beeren, dass die Erschließung des Grundstückes sowohl von der Ernst-August-Straße als auch von der Straße „Altes Sägewerk“ vorgesehen sei.

 

Hinsichtlich der angesprochenen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den beiden vorgenannten Straßen gibt Allg. Vertreterin Seydel zu bedenken, dass es sich um ein Privatgrundstück handele. Insofern sei der Vorhabenträger zu fragen, ob er eine Fläche dafür zur Verfügung stellt. Außerdem sei eine direkte, geradlinige Verbindung aufgrund der an der Grenze „Altes Sägewerk“ bereits bestehenden Garagen bereits jetzt nicht mehr möglich, so 2. stv. Bürgermeister Schomborg.

 

Sodann ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag:

 

Um auf dem Grundstück „Ernst-August-Straße 17“ eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung mit einer villenartigen, durchgrünten Bebauung zu ermöglichen, ist der Bebauungsplan Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und zu erweitern. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Ernst-August-Straße und der Straße „Altes Sägewerk“ und beinhaltet die Flurstücke 59/8 und 59/9 der Flur 7, Gemarkung Bad Rothenfelde. Die genaue Lage ergibt sich aus dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Planunterlagen ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0