Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Einsatz der Feuerwehren ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuten Lebensgefahren grundsätzlich unentgeltlich. Für alle anderen Einsätze wird eine Gebühr oder ein Kostenersatz geltend gemacht. Weitere Einzelheiten und die Kostentarife werden durch eine entsprechende Gebührensatzung geregelt.

 

Die derzeit gültige Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rothenfelde datiert aus dem Jahr 2001 und muss den aktuellen Rechtsverhältnissen angepasst werden. Dazu ist auch eine Gebührenkalkulation notwendig. 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für die zu 2. zu beschließende Satzung zu Eigen.

 

2.    Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie der Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

1.    Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für die zu 2. zu beschließende Satzung zu Eigen.

 

2.    Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie der Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Beig. Kebschull weist nochmals darauf hin, die teilweise starken Gebührenerhöhungen zu veröffentlichen, damit die Öffentlichkeit entsprechend informiert ist.

 

Ratsherr Bunselmeyer dankt der Feuerwehr für ihre geleistete Arbeit.