Herr Prövestmann zitiert aus dem Genehmigungsschreiben des Landkreises Osnabrück zum Haushaltsplan 2018 vom 04.05.2018, wonach zu einer vorsorgeorientierten Überprüfung des Haushaltes auch eine intensive Analyse der Aufwandsseite beitragen könne.

 

Herr Rehkämper bezeichnet die derzeitige Einnahmesituation als zufriedenstellend. In den Bereichen Bildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kindertagesstätten) wird/wurde in der jüngsten Vergangenheit erheblich investiert. Auch zukünftige Investitionen (Kurhaus, Freibad, Drehleiter Feuerwehr) seien noch zu schultern.

 

Er verweist auf die seiner Ansicht nach allgemein unterfinanzierten, hochprädikatisierten Kurorte und die in benachbarten Bundesländern wie Hessen, NRW und Thüringen vom Land gezahlten ergänzenden Finanzhilfen (Kurortehilfe, Bäderpfennig). In jüngster Vergangenheit habe die Gemeinde Bad Rothenfelde versucht, über das zuständige Landesministerium und über den Tourismusausschuss des NSGB politischen Druck aufzubauen; dies sei aber bisher ohne Erfolg geblieben. Dabei sei man im Innenministerium auf die Argumentation der Wettbewerbsverzerrung gar nicht eingegangen.

 

Auch die Ansiedlung/Ausweisung von weiteren Gewerbegebieten ist auf Grund der Kleinfächigkeit Bad Rothenfeldes nur sehr eingeschränkt möglich. So könne man sich kein zusätzliches finanzielles Standbein durch größere Gewerbeansiedlungen schaffen wie das z. B. in Bad Laer oder Bad Essen möglich sei.

 

Herr Tesch plädiert für eine Senkung der Kreisumlage. Der Landkreis habe über die Gemeinden von der guten konjunkturellen Situation profitiert und nun müsse der Landkreis aus seiner Sicht auch etwas an die Gemeinden zurückgeben.

 

Herr Brinkmann kann mit den allgemeinen Aussagen aus der Haushaltsplangenehmigung wenig anfangen. Die Gemeinde müsse in die Lage versetzt werden, auch neben ihren Pflichtaufgaben noch Gestaltungsspielraum für freiwillige Aufgaben zu haben. Er könne nicht erkennen, an welcher Stelle die Gemeinde ihre Aufwendungen in größerem Umfang reduzieren könne. Zudem verweist er auf den geringen Schuldenstand im Kernhaushalt. Er führt dazu die Vergleichszahlen aus der Haushaltsplangenehmigung an. Hier seien zwar die Schuldenstände der Eigenbetriebe nicht enthalten, jedoch liege die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung in Bad Rothenfelde – bezogen auf den Kernhaushalt - um fast 700 € unter dem Landkreisdurchschnitt.

 

Von mehreren Ausschussmitgliedern wird der Wunsch geäußert, schriftlich an den Landkreis Osnabrück heranzutreten und um eine Entlastung durch den Landkreis, z. B. durch eine Senkung der Kreisumlage, zu bitten. Das Schreiben sollte als Antwort auf die Haushaltsplangenehmigung formuliert werden.