Sitzung: 27.06.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 3
Vorlage: X/2018/238
Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 45. Mal zu
ändern und den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 15.12.2016 im Rat gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen
hat am 09.05.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.
Der Entwurf der o. g.
Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 16.03.2018 bis einschl. 20.04.2018
gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB statt.
Die in den vorgenannten Verfahren
insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1
und 2) enthalten.
Sämtliche Abwägungsergebnisse
werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden
Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht
haben.
Nach
Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft
beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 45.
Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.
64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
a) 45.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige
Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des
Flächennutzungsplanes ist einzuholen.
b)
Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird
gebilligt.