Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 45. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 15.12.2016  im Rat gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen hat am 09.05.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 16.03.2018 bis einschl. 20.04.2018 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Die in den vorgenannten Verfahren insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) enthalten.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss  gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 45. Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ herbeizuführen.

     


Beschlussvorschlag:

 

a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.