Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 45. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 15.12.2016  im Rat gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen hat am 09.05.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 16.03.2018 bis einschl. 20.04.2018 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Die in den vorgenannten Verfahren insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) enthalten.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss  gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 45. Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ herbeizuführen.

     


Beschlussvorschlag:

 

a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (7 Ja-Stimmen):

 

a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.


Allg. Vertreterin Seydel gibt einen kurzen Überblick über den Verfahrensstand. Nach Vorliegen des Abwägungs- und Feststellungs- bzw. Satzungsbeschlusses ist beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung zu beantragen. Nach Vorliegen dieser Genehmigung kann die Rechtskraft beider Bauleitplanungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück herbeigeführt werden. Parallel werden die Arbeiten zur Errichtung der Baustraße ausgeschrieben. Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses werden die Verkaufspreise kalkuliert, so dass voraussichtlich im Spätsommer/Herbst mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden kann.

 

Frau Hübner erörtert ausführlich den Inhalt der Abwägungsvorschläge und die sich daraus ergebenden Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Eine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes wird nicht erforderlich.

 

Stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen unterbricht die Sitzung in der Zeit von 21:10 - 21:12 Uhr, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu diesem Punkt zu stellen. Ein Anlieger möchte wissen, ob eine Durchfahrt vom neu geplanten Baugebiet in das bestehende Baugebiet „Am Wäldchen“ geplant ist. Dazu führt Allg. Vertreterin Seydel aus, dass als Verbindung lediglich ein Fuß- und Radweg erstellt werden soll, der mit einem Poller versehen wird. Dieser Weg diene allerdings im Notfall als Rettungsweg.

 

Ratsvorsitzender Tesch möchte wissen, ob in dem Baugebiet Grundstücke mit der Zulässigkeit flach geneigter Dächer vorgesehen sind. Dazu zeigt Allg. Vertreterin Seydel vier Grundstücke des Baugebietes an, die mit einer Dachneigung von 20° bis 45° und einer Traufhöhe von 6 m  (statt sonst 4 m) mit sog. „Stadtvillen“ bebaut werden dürfen.

 

Des Weiteren plädiert Ratsvorsitzender Tesch dafür, in künftigen Baugebieten auch über Energiekonzepte wie z. B. Nahwärme nachzudenken. Dazu führt Klimaschutzmanagerin Hanhart aus, dass dieser Belang auch im vorliegenden Baugebiet bedacht worden sei. Aufgrund der der rechtlichen Problematik eines Anschlusszwanges und der geringen Zahl der Baugrundstücke sei allerdings davon Abstand genommen worden.

 

Aus ihrer Erfahrung berichtet Frau Schrooten, dass Nahwärmekonzepte in familienbezogenen, kleinteiligen Siedlungsgebieten allgemein eher nicht zum Einsatz kommen (Höhe der Kosten, Problematik des Anschlusszwanges). Wirtschaftlich tragbar seien diese Konzepte eher in Siedlungen mit überwiegend Mehrfamilienhäusern.

 

Beig. Kebschull begrüßt, dass auf vier Grundstücken ein besonders energieeffizienten Bauen (Solar-Passivhaus) möglich ist. Bei künftigen Befreiungsanträgen mit dem Hintergrund energetischer Bauformen sollte i. E. wohlwollend geprüft werden, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

 

Frau Wordtmann (Energieberaterin Verbraucherzentrale) erklärt, dass für besonders energieeffiziente Bauformen (z. B. Passiv-Plus-Plus-Haus) eine möglichst geringe Oberfläche optimal ist (möglichst flaches Dach). Ein Flachdach biete außerdem den Vorteil, dass die Solarkollektoren optimal ausgerichtet werden können. Klimaschutzmanagerin Hanhart ergänzt, dass aus ihrer Sicht der hier gefundene Kompromiss mit der Dachneigung von 20° als Stadtvilla in Ordnung ist, da auf diesen Grundstücken der Bau von Passivhäusern ohne Weiteres möglich sei.

 

Ratsherr Bunselmeyer begrüßt, dass die Belange des Klimaschutzes berücksichtigt worden sind. Allerdings sollten vor dem Hintergrund der Zielgruppe junger Familien dadurch die Kosten nicht ausgeweitet werden. Auch Familien mit mittleren Einkommen (z. B. Handwerker) sollten in der Lage sein, hier Grundstücke zu kaufen.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich, ob die Kosten der besonderen Entwässerungssituation (Wall/Mulde nördlich des Baugebietes) sich auf den Verkaufspreis auswirken. Dies wird von Allg. Vertreterin Seydel bejaht; die anteilige Höhe stehe allerdings noch nicht fest. Auf die Veranlagung von Anschlussbeiträgen werde im Gegenzug verzichtet.

 

Beig. Kebschull berichtet, dass sich die Grünen-Fraktion durchaus weitere Festsetzungen für energetisches Bauen gewünscht hätte. Um eine erneute Auslegung zu vermeiden, werde sie aber dennoch den heutigem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen erwartet ein schönes Baugebiet. Bei künftigen Baugebieten könne sich die Gemeinde weitere Gedanken über Baumöglichkeiten für Passiv-Plus-Häuser machen.