Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (7 Ja-Stimmen):

 

  1. Der Pflege- und Entwicklungsplan  für kommunale Flächen an Wegen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Kompensationsflächenpool Wegerandstreifen soll je nach Bedarf umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage sind die Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegparzellen in Absprache mit den betroffenen Anliegern zu ermitteln.
  3. Mit dem BUND ist eine schriftliche Pflegevereinbarung für die Flächen unter 2,50 m Breite, die nicht für eine Aufwertung im Sinne des „Osnabrücker Kompensationsmodell“ in Frage kommen, abzuschließen.

 


Bauoberamtsrat Rolf gibt einen kurzen Sachstandsbericht über das bisherige Verfahren. Der Entwurf des Wegerandstreifenprogramms sei der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt worden, die bereits zugestimmt habe.

 

Sodann stellt Herr Zapp anhand der als Anlage beigefügten Präsentation ausführlich den Inhalt des Wegerandstreifenprogrammes vor. 132 Flächen, die aufgrund ihrer Größe/Breite nicht als Kompensationsfläche anerkannt werden können, könnten ggf. vom BUND bewirtschaftet werden. Einzelheiten seien zu einem späteren Zeitpunkt zu regeln. In der Umsetzung des Programmes regt er an, zunächst die betroffenen Anlieger mit einem Luftbild auf den bestehenden Zustand (z. B. Überpflügen der Grenzen) und die geplante Wegerandstreifenbepflanzung hinzuweisen und ihnen eine Frist zur Stellungnahme einzuräumen. Danach sollten gemeinsam mit Herrn Zapp und einem Vertreter der Gemeinde die tatsächlichen Grenzen abgesteckt werden. Auf Befragen von Herrn Tesch führt Herr Zapp aus, dass dies erfahrungsgemäß in ca. 95 % der Fälle einvernehmlich möglich ist. In Einzelfällen sei ein amtliches Verfahren zu erwägen, das jedoch relativ hohe Kosten verursacht. Die für eine amtliche  Grenzfeststellung kalkulierten Kosten seien in der Kostenschätzung enthalten. Die Umsetzung des Wegerandstreifenprogrammes der Flächen, die als Kompensationsfläche anerkannt werden, könnte Zug um Zug - je nach Bedarf und Erfordernis - erfolgen, so Herr Zapp. Die Wegerandstreifen sollen mit Regiosaat eingesät werden. Sofern diese regelmäßig befahren werden, sollte hier der Grasanteil zu Lasten der blühenden Pflanzen erhöht werden. Für die noch vorzunehmenden Ausschreibungen sei es vorteilhaft, nicht zu viele unterschiedliche Regioaaten auszuwählen. Da die Streifen vorbereitend umgebrochen werden müssen, sei es für das Landschaftsbild besser, deren Herrichtung im Herbst vorzusehen.

 

Stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen weist darauf hin, dass möglicherweise viele Grenzsteine aufzufinden sind, da diese oftmals als von den benachbarten Landwirten festgestellt werden.

 

Beig. Kebschull begrüßt das Projekt und auch die damit verbundenen vernetzenden Strukturen. I. E. bestehen in Bad Rothenfelde oftmals breitere Wirtschaftswege, so dass die Wegeseiten nicht zwingend überfahren werden müssen. Insofern könnten ggf. auch eine Regiosaat mit einem höheren Blütenanteil eingesetzt werden.