Nachtrag: 11.06.2018

 

 


Allg. Vertreterin Seydel erörtert, dass durch das Personenbeförderungsgesetz i. V. m. dem Nachverkehrsplan der Stadt und des Landkreises Osnabrück grundsätzlich sämtliche Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei umzubauen sind. Da der ZOB in Bad Rothenfelde die bedeutendste Bushaltestelle ist, wurde Herr Janssen gebeten, Planungsvarianten zu erstellen.

 

Herr Janssen stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation ausführlich die verschiedenen Planungsalternativen vor, die - je nach Variante Kosten i. H. v. 500.000 bis 700.000 € verursachen. Die Umgestaltungsarbeiten seien zu 75 % zuschussfähig.

 

In der Zeit von 20:35 Uhr bis 20:40 Uhr wird die Sitzung durch den stv. Vorsitzenden Meyer zu Theenhausen unterbrochen, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu diesem Punkt zu stellen.

 

Eine Zuhörerin möchte wissen, ob der in Variante 1 c vorgeschlagene „Sägezahn“ (Halteposition für unabhängiges An- und Abfahren) erforderlich sei.

 

Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass am ZOB auch heutzutage schon Busse halten, deren Fahrer in eigens dafür eingerichteten Räumlichkeiten auf der Nordseite des ZOB pausieren.  Klimaschutzmanagerin Hanhart ergänzt aus eigener Erfahrung, dass oftmals zwei Anschlussbusse am ZOB warten, um den Fahrgästen Umstiegsmöglichkeiten zu bieten. Sie regt an, bei einer Umgestaltung des ZOB den Aspekt der Elektromobilität nicht außer Acht zu lassen. Dem pflichtet Beig. Kebschull bei.

 

Stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen erkundigt sich nach den Minimalvarianten, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Dies seien die Varianten 1 a und b, so Herr Janssen. Eine Verlängerung der Busbuchten sei in jedem Fall erforderlich, um den Bussen aus Gründen der Behindertengerechtigkeit  ein dichtes Heranfahren an die Bordsteine (Buscapsteine) zu ermöglichen.

 

Stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen erinnert an die an das Kioskgebäude angebaute Trafostation. Ein Abbruch des ZOB sei daher möglicherweise nicht ohne Weitere machbar. Des Weiteren möchte er wissen, welche Kosten förderfähig sind.

 

Dazu berichtet Herr Janssen, dass in den förderfähigen Kosten u. a. auch die Aufwendung für ein Angleichen der Fahrbahnseitenräume und Warteräume enthalten sind. Eine Umgestaltung der eigentlichen Fahrbahn sei allerdings nicht förderfähig.

 

Ratsherr Striedelmeyer befürchtet einen Rückstau bei Variante 2, in der beide Busse auf gleicher Höhe auf der Fahrbahn stehen. Dem entgegnet Herr Janssen, dass i. d. R. nicht jeweils ein Bus gleichzeitig auf beiden Straßenseiten hält.

 

Frau Temme (Vorsitzende KVV) bittet in Bezug auf die Varianten 1 a und 1 b die Lage der Kita St. Elisabeth (einschließlich deren Parkplatz) zu bedenken, die sich nahezu auf gleicher Höhe befinde.

 

Ratsherr Bunselmeyer plädiert dafür, bei einer Umgestaltung so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln und den Kurpark dafür nicht in Anspruch zu nehmen.

 

Ratsfrau Kell stellt fest, dass aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung bis zum 01.01.2022 noch Kosten für die behindertengerechte Umgestaltung weiterer Bushaltestellen anfallen werden.