Beschluss: zurückgestellt

Der Niedersächsische Heilbäderverband beabsichtigt, eine Untersuchung zur wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus für die Gesamtheit aller niedersächsischen Heilbäder und Kurorte in Auftrag zu geben.

 

Die Ergebnisse werden insbesondere dem Heilbäderverband als Interessenvertretung und der Lobbyarbeit auf (politischer) Landes- und Bundesebene hilfreich sein.

 

Aufgrund der Unterschiede zwischen einzelnen Tourismusorten und –regionen innerhalb Niedersachsens werden die Ergebnisse der Gesamtbetrachtung dem einzelnen Ort für die kommunalpolitischen Entscheidungen und einer zielführenden Begründung von z.B. Zuschussanträgen bei Tourismusprojekten nur bedingt hilfreich sein.

 

Deshalb empfiehlt sich hierzu eine „Anschließeruntersuchung“ bezogen auf den einzelnen bzw. eigenen Ort. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, aus dem vorliegenden Leistungs- und Kostenangebot vom 13.07.2018 der dwif-Consulting GmbH, Sonnenstr. 27, 80331 München, die Module 1, 3 ,6 und 7 in Auftrag zu geben Der Auftrag sollte von der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH erteilt werden; die Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH bereitgestellt werden.

Eine vergleichbare Expertise hatte Bad Rothenfelde zuletzt in 2010/2011 erstellen lassen (siehe Anlage 2).

..


Beschlussvorschlag:


Grundsätzlich wird die Absicht des Niedersächsischen Heilbäderverbandes begrüßt, die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Gesamtheit der Heilbäder und Kurorte in Niedersachsen zu ermitteln.

 

Sobald die Entscheidung auf der Ebene des Niedersächsischen Heilbäderverbandes zur Auftragsvergabe an die dwif-Consulting GmbH, Sonnenstr. 27, 80331 München, getroffen ist, wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH lt. beigefügtem Leistungs- und Kostenangebot vom 13.07.2018 (Anlage 1) eine „Anschließeruntersuchung“ mit individuellen Ergebnissen für die Gemeinde Bad Rothenfelde in Auftrag geben.

Der Auftrag - lt. Kostenangebot, siehe S. 14 - sollte dabei die Module 1, 3, 6 und 7 im Kostenumfang von rd. 10.000 € beinhalten.


Die entsprechenden Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH bereitzustellen.

 

 

 


GA Twelkemeyer tägt den Sachverhalt vor. Der Niedersächsische Heilbäderverband beabsichtigt, eine Untersuchung zur wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus für die Gesamtheit aller niedersächsischen Heilbäder und Kurorte in Auftrag zu geben.

 

Die Ergebnisse werden insbesondere dem Heilbäderverband als Interessenvertretung und der Lobbyarbeit auf (politischer) Landes- und Bundesebene hilfreich sein.

 

Aufgrund der Unterschiede zwischen einzelnen Tourismusorten und –regionen innerhalb Niedersachsens werden die Ergebnisse der Gesamtbetrachtung dem einzelnen Ort für die kommunalpolitischen Entscheidungen und einer zielführenden Begründung von z.B. Zuschussanträgen bei Tourismusprojekten nur bedingt hilfreich sein.

 

Deshalb empfiehlt sich hierzu eine „Anschließeruntersuchung“ bezogen auf den einzelnen bzw. eigenen Ort. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, aus dem vorliegenden Leistungs- und Kostenangebot vom 13.07.2018 der dwif-Consulting GmbH, Sonnenstr. 27, 80331 München, die Module 1, 3 ,6 und 7 in Auftrag zu geben Der Auftrag sollte von der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH erteilt werden; die Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH bereitgestellt werden.

Eine vergleichbare Expertise hatte Bad Rothenfelde zuletzt in 2010/2011 erstellen lassen (siehe Anlage 2).

 

Abschließend weist er darauf hin, dass eine Auftragserteilung grundsätzlich noch im Herbst/bis zum Ende des Jahres 2018 möglich sei. Vor diesem Hintergrund könnte in der nächsten Tourismusausschusssitzung vom dwif zur Thematik vorgetragen und die Angelegenheit insofern vertagt und den Fraktionen Gelegenheit zur Vorberatung gegeben werden.

 

Allg. Vertreterin Seydel weist darauf hin, dass eine weitergehende und auf Bad Rothenfelde bezogene Untersuchung wichtig für künftige Zuschussbemühungen sein könne.

 

Frau Leclerque-Schulte beantwortet eine Frage von Frau Gätje dahingehend, dass sich die neue Konzeption sicherlich gegenüber der aus dem Jahr 2010 unterscheide. Auch sie hält eine neue Untersuchung für hilfreich.

 

Ratsfrau Temme fragt, ob das Konzept aus dem Jahr 2010 für Zwecke der Zuschusseinwerbung gebraucht wurde. Einen Vergleich mit anderen Heilbädern hält sie für wichtig. Einer Vertagung könne sie sich anschließen, um den Fraktionen Gelegenheit zur Erörterung zu geben. 

 

Einvernehmlich wird der Tagesordnungspunkt vertagt.