Beschluss: weiterverwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die „Gemeinsame Kalkulation Gästebeitrag und Tourismusbeitrag für Erhebungsjahr 2018“ wird zur Kenntnis genommen und zu eigen gemacht.

2.       Die 3. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 12.12.2014 wird beschlossen.

3.       Die 3. Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 12.12.2014 wird beschlossen.

 


Dieser TOP wird gemeinsam mit dem TOP 6 behandelt. Dazu wird auf die Vorlage-Nr. X/2018/264 vom 23.08.2018 – Änderungssatzungen zur Kurbeitragssatzung und zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung mit den dazu gehörigen Kalkulationen - verwiesen.

 

Rechtsanwalt Elmenhorst trägt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die wesentlichen Punkte vor.

 

Er geht dabei insbesondere auf die Neukalkulation, auf die Satzungsänderungen sowie auf die rechtlichen Neuerungen zum Tourismusbeitrag ein.

 

Zunächst erläutert er ausführlich die Aufwendungen und Erlöse für die Tourismuseinrichtungen/-veranstaltungen und kostenfreie ÖPNV-Leistungen aus der gemeinsamen Kalkulation des Gäste-/Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2018 sowie die sich daraus ergebenden Deckungsgrade.

 

Bezüglich des Satzungstextes sollen Änderungssatzungen erlassen werden. Eine komplette Neuverabschiedung würde nur neue Fristen in Gang setzen und sollte vermieden werden.

 

Die Branchenliste, die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung ist, wurde einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

An Hand der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen für das Jahr 2016 erläutert Rechtsanwalt Elmenhorst die notwendige Aktualisierung der Gewinnsätze. Maßgebend ist dabei jeweils der untere Reingewinnsatz. Diese Quelle ist von der Rechtsprechung anerkannt.

 

Hierbei geht er insbesondere auf die Veränderungen im Bereich „Gastgewerbe“ ein.

 

Außerdem wurde die Branchenliste um die sog. Auffangbetriebsarten ergänzt. Hiermit sind jeweils die sonstigen Anbieter der einzelnen Branchensparten gemeint.

 

Die Vorteilssätze von Vermietern und Verpächtern sind jeweils an die entsprechenden Mieter und Pächter gekoppelt.

 

Zudem erfolgte eine Strukturierung nach mittelbar und unmittelbar Bevorteilten, was dazu führt, dass eine hinreichende Bestimmtheit gegeben ist.

 

Anhand einer von Herrn Elmenhorst entworfenen Berechnungstabelle wird deutlich, wie sich auf Grund der Neukalkulation die Tourismusbeiträge gegenüber der bisherigen Satzungsregelung ändern würden.

 

Für Herrn Rehkämper ist es aus Sicht der Verwaltung vorrangig, dass sowohl die Satzungen als auch die Kalkulationen rechtssicher seien.

 

Herr Brinkmann fragt, ob auch eine schrittweise Anpassung der Beiträge möglich sei.

 

Dazu führt Herr Elmenhorst aus, dass der Rat grundsätzlich ein Ermessen bei der Höhe des Vorteilssatzes habe. Die Höhe der Vorteilssätze müsste aber untereinander plausibel sein.

 

Seitens der GRÜNEN-Fraktion bittet Herr Beetz auf Grund der Komplexität der Thematik, diese zunächst in den Fraktionen zu beraten.

 

Herr Brinkmann fragt, ob es in Härtefällen möglich sei, eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Herr Elmenhorst führt aus, dass die Gemeinde über entsprechende Instrumente, wie z. B. der Beitragsstundung, verfügt.

 

Herr Tesch ist der Ansicht, dass der Vortrag von Herrn Elmenhorst und damit einhergehend die Erläuterung der Kalkulationen plausibel seien. Eine vollständige Gerechtigkeit sei beim Tourismusbeitrag gar nicht erreichbar.

 

Für Herrn Kuchenbecker müsse es vorrangiges Ziel sein, möglichst den von der Politik einst festgelegten Ansatz von 150.000 € aus dem Tourismusbeitrag zu erreichen.

 

Hierzu berichtet Herr Rehkämper, dass seit der Änderung des Beitragsmaßstabes ab dem Jahr 2015 dieser Ansatz jeweils nicht erreicht wurde.

 

Frau Temme gibt zu Bedenken, dass ein höherer Tourismusbeitrag aus dem Gastgewerbe den rückläufigen Übernachtungszahlen im Privatbeherbergungsbereich widerspreche.

 

 

Der Ausschuss einigt sich darauf, die Angelegenheit zunächst in den Fraktionen zu beraten. Ziel muss es sein, die entsprechenden Satzungen und Kalkulationen spätestens in der Dezember-Ratssitzung zu verabschieden.