Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Zu a)

 

Die Fahrbahn der Frankfurter Straße im Bereich der Grundschule (zwischen dem Minikreisverkehr „Hannoversche Straße“ und der Einmündung „Am Salzbach“, Länge etwa 300 m) weist zahlreiche Schäden auf. Die letzte vollflächige Erneuerung der Asphaltdeckschicht in diesem Bereich wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Diese hat für über 10 Jahre gut gehalten, bevor die ersten Schäden aufgetreten sind. In 2015 mussten dann einige Stellen flickenartig ausgebessert werden.

 

Mittlerweile ist die Asphaltdeckschicht verschlissen und eine Reparatur der einzelnen Schadstellen erscheint hier nicht sinnvoll, da ein Großteil der Fläche betroffen wäre. Aus diesem Grund wird hier, wie in 2000, eine vollflächige Erneuerung der Asphalt-deckschicht vorgezogen.

 

Die Entnahme und Analyse von vier Bohrkernen hat ergeben, dass die Grenzwerte für PAK und Asbest eingehalten werden, so dass hier nicht mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen ist.

 

Allerdings wurde auch noch einmal bestätigt, dass der jahrzehnte alte Fahrbahnaufbau, also der in 2000 schon vorhandene, nicht regelkonform ist. Er besteht aus einer 5 – 6 cm dicken Asphaltdeckschicht auf einer 27 – 28 cm starken Schottertragschicht. Eine Asphalttragschicht fehlt komplett, so dass die tragende Funktion hier allein von der Schottertragschicht und dem Untergrund übernommen wird.

 

Nach Rücksprache mit dem Bodengutachter und der Firma Dieckmann Bauen + Umwelt kommen daher nur zwei Bauweisen in Betracht. Entweder man führt einen kostenintensiven Vollausbau bis in etwa 65 cm Tiefe durch, um einen regelkonformen Aufbau herzustellen, oder man rührt den vorhandenen Aufbau, der sich über Jahrzehnte gesetzt hat, nicht an und erneuert nur die abgängige Asphaltdeckschicht. Für diese kostengünstige Bauweise gibt es zwar keine Gewährleistung,  aber der oben beschriebene Verlauf der letzten 18 Jahre lässt eine klare Verbesserung des Fahrbahnzustandes für die nächsten etwa 10 Jahre erwarten, so dass für diese Arbeiten ein Angebot bei der Firma Dieckmann Bauen + Umwelt eingeholt wurde.

 

Das Angebot beruht auf den Bedingungen und Einheitspreisen des an die Firma Dieckmann Bauen + Umwelt vergebenen Auftrages „Straßenunterhaltung Bahnhofstraße Bereich Erlenweg ortsauswärts bis Lindenallee“, welcher im Juni diesen Jahres nach einer beschränkten Ausschreibung vergeben wurde. Aufgrund des unerwartet günstigen Ausschreibungsergebnisses und der gleichartigen Arbeiten und LV-Positionen ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Hauptauftrag entsprechend zu erweitern und die Reparaturmaßnahmen an der Frankfurter Straße in einem Zuge mit den Arbeiten an der Bahnhofstraße durchzuführen.

 

Da die Fahrbahn in dem betreffenden Bereich für halbseitige Bauweise zu schmal ist (Arbeitssicherheit, Verkehrssicherheit), ist eine Vollsperrung für die Dauer von etwa einer Woche zwischen dem Minikreisverkehr „Hannoversche Straße“ und der Einmündung „Am Salzbach“ erforderlich. Der Minikreisverkehr selbst wird von der Sperrung nicht betroffen sein. Allerdings müssen auch die Einmündungen „Am Salzbach“ und „Am Pagenkamp“ zeitweise gesperrt werden.

 

Aufgrund der Vollsperrung und der dort angesiedelten Grundschule sollten die Arbeiten in den Ferien ausgeführt werden. Die Firma Dieckmann Bauen + Umwelt peilt hierfür die Herbstferien 2018 an, da sie schon für die Arbeiten an der Bahnhofstraße einkalkulierte Synergieeffekte mit anderen Aufträgen nutzen möchte. Ob diese Termine und Vorgehensweise gehalten werden können, hängt aber auch von der Erteilung der Sperrgenehmigung ab, da die Zeit zwischen Gremienentscheidung und Herbstferien recht knapp bemessen ist.

 

Im VA-Beschluss vom 20.02.18 wurden für die Beauftragung  „Straßenunterhaltung Bahnhofstraße Bereich Erlenweg ortsauswärts bis Lindenallee“ 200.000 € freigegeben.

Die zu erwartende Gesamtkosten „Bahnhofstraße“ und der in dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen an der „Frankfurter Straße“ einschließlich 15 % Sicherheit belaufen sich ohne Berücksichtigung für Unerwartetes und nach dem Abfräsen erkennbar werdende tiefere Schäden auf rd. 190.000 €.

 

In der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ sind die hierfür erforderlichen Mittel vorhanden, da die Ausschreibung zur vorgenannten Maßnahme an der Bahnhofstraße zu einem entsprechend günstigen Ergebnis geführt hat.

 

Zu b)

 

Die Fahrbahn im mittleren Bereich der Wiekstraße (von den Grundstücken Buch-holzstraße 10a bis einschl. Wiekstraße 27) weist zahlreiche erhebliche Schäden auf. Mittlerweile ist die vorhandene Asphaltdeckschicht so verschlissen, dass eine Reparatur der einzelnen Schadstellen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht mehr  vertretbar ist. Aus diesem Grund wird eine vollflächige Erneuerung der Asphalt-deckschicht vorgeschlagen.

 

Die seit längerem diskutierte umfangreiche Unterhaltungsmaßnahme kommt als Auftragserweiterung  (Auftrag Straßenunterhaltung Bahnhofstraße sowie der geplanten Auftragserweiterung Frankfurter Straße) nicht in Betracht, da es sich hier zum Teil um andersartige Arbeiten handelt, für die im Hauptauftrag keine LV-Positionen enthalten sind.

 

Außerdem wäre die Erweiterung vom Wert her deutlich größer als der Hauptauftrag.

 

Daher müssten die erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem mittleren Teilabschnitt der Wiekstraße neu ausgeschrieben werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Unterhaltungsmaßnahme an der Fahr-bahn der Frankfurter Straße  - Abschnitt zwischen dem Minikreisverkehrsplatz "Hannoversche Straße" bis "Am Salzbach", wie im Sachverhalt beschrieben, durchzuführen.

 

b)      Die Wiekstraße ist im Teilabschnitt von den Grundstücken „Buchholzstraße

10a“ bis einschl. „Wiekstraße 27“ in Form der Unterhaltung zu erneuern. Die voraussichtlichen Baukosten betragen 175.000 €.

 

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit-zustellen.

 

           Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben, so

           dass die Ausführung bis spätestens 31. Juli 2019 abgeschlossen ist.

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Unterhaltungsmaßnahme an der Fahr-bahn der Frankfurter Straße - Abschnitt zwischen dem Minikreisverkehrsplatz "Hannoversche Straße" bis "Am Salzbach", wie im Sachverhalt beschrieben, durchzuführen.

 

b)      Die Wiekstraße ist im Teilabschnitt von den Grundstücken „Buchholzstraße 10a“ bis einschl. „Wiekstraße 27“ in Form der Unterhaltung zu erneuern. Die voraussichtlichen Baukosten betragen 175.000 €.

 

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit-zustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben, so dass die Ausführung bis spätestens 31. Juli 2019 abgeschlossen ist.

 


Bürgermeister Rehkämper berichtet, dass im Frühjahr beschlossen wurde, von den im Wege einer Bereisung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss festgestellten Handlungsbedarfen zur Beseitigung von Straßenschäden als erstes die Fahrbahn der Bahnhofstraße im östlichen Verlauf zu erneuern. Bei der Ausschreibung sei ein kostengünstiges Angebot eines Fachunternehmens abgegeben worden, so dass noch Mittel von dem damaligen Ansatz ausgegeben werden könnten. Vergleichbare Bauleistungen seien zur Beseitigung der erheblichen Schäden im Bereich der Frankfurter Straße erforderlich, und das Unternehmen sei bereit, eine entsprechende Auftragserweiterung anzunehmen. Damit sei der bestehende Haushaltsansatz für Straßenunterhaltung 2018 ausgeschöpft. Neben der Frankfurter Straße habe aber auch eine Schadensbeseitigung im Bereich der mittleren Wiekstraße Priorität. Die dafür erforderlichen Bauleistungen seien jedoch nicht mit denen der Bahnhofstraße vergleichbar, so dass diesbezüglich eine neue Ausschreibung vorzunehmen sei. Die Baukosten für diese Maßnahme seien mit rd. 175.000 € kalkuliert worden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2018 bereitzustellen. Sollte in 2018 kein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden, so könnte die Finanzierung dieser Maßnahmen zunächst auch überplanmäßig erfolgen.

 

 

Unterhaltungsarbeiten an der Frankfurter Straße vom Minikreisel „Hannoversche Straße“ bis „Am Salzbach“

 

Techn. Ang. Breitzke berichtet, dass die Frankfurter Straße in dem betreffenden Abschnitt im Jahre 2000 eine neue Deckschicht erhalten habe. Bis zum Jahre 2015, in dem die ersten Flickarbeiten erforderlich wurden, habe diese gut gehalten. Mittlerweile sei jedoch ein Flicken der Fahrbahn nicht mehr zweckmäßig. Vor einiger Zeit haben vier Bohrproben im Bereich der Fahrbahn gezeigt, dass das Material nicht belastet sei. Allerdings sei bestätigt worden, dass der Aufbau der Straße nicht regelkonform sei. Während eine Schottertragschicht vorhanden sei, habe man auf die Asphalttragschicht verzichtet. Dennoch habe die Straße für 15 Jahre gehalten. Wiederhole man diesen Straßenaufbau, so würde die Straße daher auch jetzt wahrscheinlich wieder für einen Zeitraum von 10 - 15 Jahren in Ordnung sein. Die zu beauftragende Fachfirma sei dazu zwar bereit, übernehme aber keine Gewährleistung. Ein regelkonformer Ausbau sei jedoch ungleich kostenaufwändiger, so Techn. Ang. Breitzke.

 

Ratsherr Striedelmeyer begrüßt diesen Vorschlag, zumal die Frankfurter Straße in dem Bereich viel LKW-und Busverkehr aufzunehmen habe.

 

Ratsherr Vater-Lippold möchte wissen, ob man sich bei der Ausbaumaßnahme im nördlichen Bereich der Frankfurter Straße (Begegnungszone) Gedanken über eine Fortführung über den Minikreisel hinaus in Reichtung Süden gemacht hat. Eine dementsprechende Gestaltung wäre s. E. nachhaltiger.

 

Techn. Ang. Breitzke führt aus, dass die jetzt vorgeschlagene Maßnahme nicht vergebens wäre, wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Umgestaltung entscheide. Er erinnert daran, dass zunächst noch mehrere Straßen so schadhaft seien, dass Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind.

 

Frau Temme (Vorsitzende KVV) gibt Ratsherrn Vater-Lippold Recht. Bei der Frankfurter Straße handele es sich um die Eingangspforte in den Ort, die ansprechend gestaltet werden sollte. Nur könne man dies finanziell z. Z. nicht leisten. Der Ortseingang in diesem Bereich sehe momentan alles andere als einladend aus.

 

Bürgermeister Rehkämper geht schätzungsweise davon aus, dass der Umbau der Frankfurter Straße als Begegnungszone zwischen dem Kreisel und der Straße „Am Salzbach“ Kosten in Höhe von 700.000 € bis 1.000.000 € verursacht. Diese Alternative sei auch mittelfristig nicht finanzierbar, so dass die zur Diskussion stehende Unterhaltungsmaßnahme sinnvoll und nicht unnötig sei.

 

Ratsvorsitzender Tesch möchte dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Er regt an, in diesem Zuge gleich den ungünstig gelegenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Bereich der Einmündung „Am Salzbach“ zu verlegen. Dem pflichtet Ratsherr Striedelmeyer bei. Techn. Ang. Breitzke entgegnet, dass in einiger Zeit noch die abschließenden Arbeiten zum Endausbau für die Straße „Am Salzbach“ durchzuführen sind. In diesem Zusammenhang soll die Einengung vor dem Grundstück Tepe (Frankfurter Straße) eingekürzt/entfernt werden. Außerdem wird ein Gehweg angelegt. Dadurch wäre es möglich, den Fußgängerüberweg so anzulegen, dass er sich nördlich der Einfahrt „Am Pagenkamp“ befindet.

 

Ratsherr Bunselmeyer erkundigt sich, ob nach einer späteren Abgängigkeit der jetzt geplanten Asphaltdecke mit Belastungen (Schadstoffen) zu rechnen sei. Dazu führt Techn. Ang. Breitzke aus, das jetzt vom Unternehmer ein Gutachten beizubringen ist, dass das Material unbelastet ist. Allerdings wird man voraussichtlich auch bei einer Abgängigkeit der jetzt geplanten Deckschicht wieder Proben entnehmen müssen. Die dann geltenden Grenzwerte seien z. Z. nicht bekannt.

 

Techn. Ang Breitzke teilt mit, dass aufgrund der schmalen Fahrbahn seitens des Straßenverkehrsamtes  keine halbseitige Sperrung genehmigt wird. Dementsprechend wird eine Vollsperrung erforderlich. Im günstigsten Fall könnten die Arbeiten in drei Tagen durchgeführt werden. Sicherheitshalber sollte man jedoch von einer Woche ausgehen. Sofern die Vollsperrung in zwei Abschnitten durchgeführt wird, entstehen Mehrkosten von mindestens 10 %, und die Bauzeit wird verlängert.

 

Bürgermeister Rehkämper berichtet, dass in dieser Angelegenheit bereits der Inhaber des TIWA-Marktes Bedenken angemeldet hat (Lieferverkehr, finanzielle Einbußen). Bürgermeister Rehkämper tendiert dazu, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten durchzuführen.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich, ob die Durchführung der Maßnahme in den Herbstferien realistisch ist. Dazu berichtet Techn. Ang. Breitzke, dass dies von der bauausführenden Firma versucht wird. Sie benötige aber zunächst einen Auftrag von der Gemeinde, über den abschließend im Gemeinderat am 13.09. beraten wird. Des Weiteren müsse eine Genehmigung des Landkreises für die Vollsperrung vorliegen.

 

Alle Anwesenden sind sich einig, dass die Verwaltung vorbereitende Tätigkeiten einleiten soll, so dass nach Möglichkeit die Unterhaltungsarbeiten in der Frankfurter Straße in den Herbstferien stattfinden können.

 

Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Wiekstraße zwischen Buchholzstraße 10 a und Wiekstraße 27

 

Techn. Ang. Breitzke berichtet, dass bei der Bereisung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses die Sanierungsbedürftigkeit des mittleren Teilbereiches festgestellt worden ist. Probebohrungen haben ergeben, dass der bestehende Belag stark PAK-haltig ist und entsorgt werden muss. In dem entsprechenden Bereich sollte sowohl eine Asphalttragschicht als auch eine Asphaltdeckschicht eingebaut werden. Des Weiteren sollte der nördliche Gehweg gepflastert werden. Die schadhaften Pflasterstellen im südliche Gehweg sollten ausgebessert werden. Techn. Ang. Breitzke weist darauf hin, dass es trotz der Ausbesserungsarbeiten im Bereich des südlichen Gehweges noch zu Pfützenbildungen kommen kann. Um dies zu verhindern, müsste der Bereich kostenaufwendig komplett erneuert werden. Auch die zuvor beschriebene Bauweise habe voraussichtlich eine Haltbarkeit von ca. 10 - 15 Jahren.

 

Ratsherr Bunselmeyer bittet, im Zuge der anstehenden Bauarbeiten auch im Bereich des Kurparkausganges am Wasserwerk eine Absenkung des Bordsteines vorzusehen. Der Bereich sei momentan keinesfalls behindertengerecht.

 

Ratsvorsitzender Tesch zeigt sich erfreut, dass die Unterhaltungsmaßnahme nach Sicherstellung der Finanzierung im Nachtragshaushaltsplan oder als überplanmäßige Ausgabe durchgeführt werden kann. Insgesamt regt er an, dass für Unterhaltungsmaßnahmen der Haushaltsansatz erhöht wird, da hier s. E. ein dringender Handlungsbedarf besteht.