Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.05.2015 ist als Anlage beigefügt.

 

Auf den Seiten 5 bis 9 des Schlussberichtes findet sich eine Kurzfassung des Schlussberichtes.

 

Die Schlussfeststellung (S. 10 - 11 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

„ Die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  1. die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
  2. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  3. bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  4. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Gemäß §§ 58 I Nr. 10, 129 I NKomVG i. V. m. § 7 I, II NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 sowie die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 sowie einer Entlastung nicht entgegen, sofern die noch ausstehenden Beschlüsse zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (s. Berichtsteil 9) nachgeholt werden.

 

Auf das Erfordernis einer zeitnahen Erstellung und Vorlage der Jahresabschlüsse wird ausdrücklich hingewiesen.“

 

 

 


Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2010 und 2011; Entlastungserteilung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück vom 11.05.2015 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011.

 

Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.