Sitzung: 13.09.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 2
Vorlage: X/2018/263
Die derzeitige
Förderung der Klimaschutzmanagementstelle läuft am 15. März 2019 aus. Über die
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative kann beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit ein „Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle
Klimaschutzmanagement“ für zwei Jahre mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in
Höhe von bis zu 40 Prozent gefördert werden. Hierzu ist ein Förderantrag zu
stellen, der eine Vorhabenbeschreibung mit den umzusetzenden Maßnahmen und eine
Kostenaufstellung enthält. Für die Antragsstellung ist ein erneuter
Ratsbeschluss über die Umsetzung weiterer Maßnahmen notwendig.
Die
umzusetzenden Maßnahmen setzen sich aus fortlaufenden Maßnahmen aus dem
integrierten Klimaschutzkonzept (Weiterentwicklung des Energiemanagements für
kommunale Einrichtungen, LED-Tauschtag, Weiterführung der Energiesprechstunden,
die um Vereine und Verbände erweitert werden und die weitere Förderung von
Elektrotankstellen und Elektromobilität), neubeantragten Maßnahmen aus dem
Klimaschutzkonzept (Untersuchung alternative Stromversorgung der Gradierwerke,
Motivation privater Haushalte durch Infoveranstaltungen und Maßnahmen zur
Sensibilisierung beispielsweise durch Verzicht auf Plastiktüten,
Mehrwegkaffeebecher sowie die Förderung klimafreundlicher Mobilität in der
Gemeinde Verwaltung) und neuen Maßnahmen, die sich durch aktuelle Entwicklungen
ergeben und bisher nicht im Klimaschutzkonzept enthalten sind (Nachhaltige
Beschaffung, nachhaltige Verwaltung; Stadtradeln; Auf-/Ausbau Radinfrastruktur
und Alltagswegeausschilderung; Verleihkoffer mit Messgeräten für private
Haushalte; Anschaffung Literatur für Bücherei; Klimaschutzpreis sowie
Klimaschutzprojekte in Bildungseinrichtungen) zusammen.
Die derzeitige
Kostenplanung bei einer Weiterführung des Klimaschutzmanagements beträgt
insgesamt 83.872,97 Euro. Inbegriffen sind Personalkosten, kalkuliert nach TVöD
E11 Stufe 3, von 68.886,97 Euro. Der Geschäftsbedarf (Büromaterial, Zeitungen
und Literatur, Porto, Telefonkosten) ist mit 2.496 Euro berücksichtigt und
Dienstreisen sind mit 2.490 Euro eingeplant. Die geplanten Kosten für
Öffentlichkeitsarbeit belaufen sich auf 10.000 Euro.
Der Eigenanteil
der Gemeinde bei Umsetzung des Anschlussvorhabens liegt damit bei
50.323,78 €. Die
Fördermittel betragen 33.549,19 €.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
der Förderzusage durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit ist für die Fortführung der Klimaschutzaktivitäten ein
Klimaschutz-manager/in als „Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle für
Klimaschutzmanagement“ einzustellen, welches durch die Richtlinie zur Förderung
von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) gefördert wird. Für das Anschlussvorhaben
wird die Umsetzung von 17 Maßnahmen beschlossen, die sich aus Maßnahmen des
integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Bad Rothenfelde und neuen
Maßnahmen zusammensetzen.
In den Haushalt
2019 sind 21.191,52 Euro, in den Haushalt 2020 sind 24.328,76 Euro und in den
Haushalt 2021 sind 4.803,50 Euro einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag mit allen erforderlichen Unterlagen zustellen.