Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 2

Die derzeitige Förderung der Klimaschutzmanagementstelle läuft am 15. März 2019 aus. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative kann beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein „Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle Klimaschutzmanagement“ für zwei Jahre mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent gefördert werden. Hierzu ist ein Förderantrag zu stellen, der eine Vorhabenbeschreibung mit den umzusetzenden Maßnahmen und eine Kostenaufstellung enthält. Für die Antragsstellung ist ein erneuter Ratsbeschluss über die Umsetzung weiterer Maßnahmen notwendig.

 

Die umzusetzenden Maßnahmen setzen sich aus fortlaufenden Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept (Weiterentwicklung des Energiemanagements für kommunale Einrichtungen, LED-Tauschtag, Weiterführung der Energiesprechstunden, die um Vereine und Verbände erweitert werden und die weitere Förderung von Elektrotankstellen und Elektromobilität), neubeantragten Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (Untersuchung alternative Stromversorgung der Gradierwerke, Motivation privater Haushalte durch Infoveranstaltungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung beispielsweise durch Verzicht auf Plastiktüten, Mehrwegkaffeebecher sowie die Förderung klimafreundlicher Mobilität in der Gemeinde Verwaltung) und neuen Maßnahmen, die sich durch aktuelle Entwicklungen ergeben und bisher nicht im Klimaschutzkonzept enthalten sind (Nachhaltige Beschaffung, nachhaltige Verwaltung; Stadtradeln; Auf-/Ausbau Radinfrastruktur und Alltagswegeausschilderung; Verleihkoffer mit Messgeräten für private Haushalte; Anschaffung Literatur für Bücherei; Klimaschutzpreis sowie Klimaschutzprojekte in Bildungseinrichtungen) zusammen.

 

Die derzeitige Kostenplanung bei einer Weiterführung des Klimaschutzmanagements beträgt insgesamt 83.872,97 Euro. Inbegriffen sind Personalkosten, kalkuliert nach TVöD E11 Stufe 3, von 68.886,97 Euro. Der Geschäftsbedarf (Büromaterial, Zeitungen und Literatur, Porto, Telefonkosten) ist mit 2.496 Euro berücksichtigt und Dienstreisen sind mit 2.490 Euro eingeplant. Die geplanten Kosten für Öffentlichkeitsarbeit belaufen sich auf 10.000 Euro.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde bei Umsetzung des Anschlussvorhabens liegt damit bei

50.323,78 €. Die Fördermittel betragen 33.549,19 €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Förderzusage durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist für die Fortführung der Klimaschutzaktivitäten ein Klimaschutz-manager/in als „Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle für Klimaschutzmanagement“ einzustellen, welches durch die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) gefördert wird. Für das Anschlussvorhaben wird die Umsetzung von 17 Maßnahmen beschlossen, die sich aus Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Bad Rothenfelde und neuen Maßnahmen zusammensetzen.

 

In den Haushalt 2019 sind 21.191,52 Euro, in den Haushalt 2020 sind 24.328,76 Euro und in den Haushalt 2021 sind 4.803,50 Euro einzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag mit allen erforderlichen Unterlagen zustellen.