Sitzung: 05.11.2018 Finanz- und Betriebsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 2
Vorlage: X/2018/283
zu 4.2 Privatrechtliche Bewirtschaftung für
den Freibad- und Thermenparkplatz
hier: Festlegung der Tarifstruktur (Preise bzw. Parkentgelte)
Im Mai
2018 wurde die OPG Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mbH von der
Gemeinde beauftragt, den Thermen- und Freibadparkplatz in der Gemeinde Bad
Rothenfelde mit einer neuen Parkraumbewirtschaftungstechnik einschließlich
einer neuen Schrankenanlage auszustatten. Anschließend soll die
Parkraumbewirtschaftung über einen Betriebsführungsvertrag von der OPG
durchgeführt werden.
Aufgrund
der vorgenommenen Entwidmung und der wirtschaftlichen Verflechtung mit der
Therme sowie mit dem Freibad sind die Parkplätze spätestens bei Inbetriebnahme
der Schrankenanlage auch wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe
zuzuordnen. Dies führt zu einer privatrechtlichen Bewirtschaftung, dessen Tarifstruktur
(neu) festzulegen ist (keine öffentlich-rechtlichen Gebühren mehr, sondern dann
privatrechtliche Entgelte).
Rabattierung
Dem Freibad wird ein Parkticketentwerter zur Verfügung
gestellt, um den Freibadbesuchern weiterhin kostenloses Parken zu ermöglichen.
Dieser wird im Ausgangs- bzw. Kassenbereich platziert. Eine EDV-Schnittstelle
beim carpesol wird die Parkticketrabattierung direkt im
carpesol-Kassensystem ermöglichen.
Den Patienten/Kunden im Kurmittelhaus wird über ein
Parkticketentwerter ein kostenloses Parken ermöglicht.
Den Bad Rothenfelder Geschäftsleuten wird die Möglichkeit
angeboten, auch einen Parkticketentwerter anzuschaffen und Ihren Kunden einen
zu wählenden Parkticketrabatt zu gewähren.
Beschäftigte im Kurmittelhaus (Gemeinde/Therapie/sonstige
Mieter)
Mitarbeiter der Kurbetriebe und der Gemeindeverwaltung können
weiterhin als Dauerparker kostenlos auf den Parkplätzen parken. Den
Beschäftigten im Kurmittelhaus werden Dauerparktickets angeboten.
Klinik im Kurpark
Im Zusammenhang mit dem Bau der Klinik im Kurpark an das
Kurmittelhaus 1995/96 wurde der Klinik eine Teil-Nutzung des Freibadparkplatzes
für Patienten und Mitarbeiter zugesagt. Dies wird zukünftig in Form von
entsprechenden Parktickets ermöglicht.
zu 4.3 Neuordnung der Zufahrt
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“
(betrifft Privatgrundstücke am Thermenparkplatz)
Den unmittelbaren Anwohnern am Thermenparkplatz ‚Frankfurter
Straße/Hannoversche Straße‘ (Stichwort „Rabe“-Gebäude) wird der Zugang zu Ihren
Parkplätzen über eine separate Zufahrt ermöglicht.
Näheres siehe beigefügte Aktenvermerke vom 30.08.2018 und
11.09.2018 (siehe Anlagen 2).
zu 4.4
Öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung für die Parkplätze ‚Am Kurpark‘,
‚Zentralparkplatz‘, ‚Osnabrücker
Straße‘, ‚Münstersche Straße‘ und ‚heristo-
sportpark‘
hier: Festlegung der Parkgebühren durch Satzung
Mit der privatrechtlichen Bewirtschaftung des Thermen-
und Freibadparkplatzes ab dem 01.01.2019 muss auch die öffentlich-rechtliche
Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Bad Rothenfelde angepasst werden. Die
rechtliche Grundlage zur Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkplätze stellt
die Verordnung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) vom 03.03.2010 dar.
Der Thermen- und Freibadparkplatz fällt nun aus diesem
Regelwerk heraus. Die öffentlichen
Parkstände auf dem Zentralparkplatz, auf dem Parkplatz am heristo-sportpark,
auf dem Parkplatz an der Osnabrücker Straße, auf dem Parkplatz Münstersche
Straße und Am Kurpark (gegenüber dem Alten Rathaus) werden weiterhin
öffentlich-rechtlich bewirtschaftet. Seitens der Verwaltung werden folgende Vorschläge zur Neuregelung
unterbreitet:
►Ausweitung
der tgl. Bewirtschaftungszeit auf Ganztags (von 09.00 Uhr – 19.00 Uhr).
Bisher erfolgte die Bewirtschaftung nur
halbtags (von 14.00 Uhr – 19.00 Uhr).
►Erhöhung
der Parkgebühren für die Parkplätze „Am Kurpark“ (bisher 0,80 € pro halbe
Stunde auf dann 1,00 € pro halbe Stunde)
und „Zentralparkplatz“ (bisher 0,60 € pro
halbe Stunde auf dann 0,80 € pro halbe
Stunde). Für die übrigen Parkplätze bliebe es
bei 0,60 € pro halbe Stunde.
Das Parken im Ortszentrum sollte teurer
gemacht werden, um einen Anreiz zu
schaffen, günstigeren Parkraum an nicht so
zentraler Stelle aufzusuchen. Ggfls. sollte
auf dem Parkplatz „Palsterkamp“ dann auch
das kostenlose Parken ermöglicht und
propagiert werden (Stichwort: Zu Fuß in den
Ort gehen).
►Einführung
einer Regelung, dass Elektroautos kostenlos parken dürfen (Stichwort:
Klimaschutz, Emissionsfreie Innenstädte und
ein - zu zugegeben maßen - kleiner
Anreiz auf Elektroautos umzusteigen).
Die
Bewirtschaftung, d.h. die Gebührenerhebung soll – wie bisher – durch Parkscheinautomaten
erfolgen.
4.1 Vorstellung der OPG (GF Herr Maethner, Techniker Herr Bachert)
4.2 Privatrechtliche
Bewirtschaftung für den Freibad- und Thermenparkplatz
hier:
Festlegung der Tarifstruktur (Preis bzw. Parkentgelte)
Beschlussvorschlag:
Der Freibad- und Thermenparkplatz wird mit der Inbetriebnahme der
Schrankenanlage privatrechtlich betrieben und wirtschaftlich dem Eigenbetrieb
Bäderbetriebe zugeordnet. Der Freibad- und Thermenparkplatz wird von der OPG
Osnabrücker Parkstätten Betriebsgesellschaft mbH bewirtschaftet (siehe
Ratsbeschluss vom 16. Mai 2018). Der von der OPG vorgestellten Tarifstruktur
(siehe Anlage 1) wird zugestimmt.
4.3 Neuordnung der Zufahrt
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“
(betrifft Privatgrundstücke
am Thermenparkplatz)
Beschlussvorschlag:
Die bisher über den Parkplatz Therme verlaufende Zufahrt zu den Gebäuden
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“ (samt der dazugehörigen,
gemeinsamen Tiefgarageneinfahrt) wird neu geordnet, wie es sich aus diesem
Beschlussvorschlag gehörenden Übersichtsplan (Anlage 2.1) ergibt.
Die Neuordnung erfolgt, nachdem die beiden folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind:
a)
Sämtliche Teileigentümer der Grundstücke
„Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde“ und
„Frankfurter Straße 31“ (Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde)
erteilen durch einen Notar gegenüber dem Grundbuchamt Bad Iburg eine Löschungsbewilligung
zur Teilaufhebung des Wegerechtes zu Lasten der Gemeinde Bad Rothenfelde (s.
Übersichtsplan), das zu Gunsten der beiden vorgenannten Flurstücke besteht.
b)
Sämtliche Teileigentümer des Grundstücks
„Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde)
beantragen durch einen Notar gegenüber dem Grundbuchamt Bad Iburg eine
Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Grundstücks „Frankfurter Straße 31“
(Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde), deren Lage sich aus dem beigefügten
Übersichtsplan ergibt.
Durch diese Grunddienstbarkeit wird den Teileigentümern des Grundstückes
„Frankfurter Straße 31“ sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern,
Pächtern, Nutzern von Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) das Recht
gegeben, die auf dem Grundstück „Hannoversche Straße 1“ liegende Einfahrt zu
der gemeinsamen Tiefgarage zu nutzen.
Des Weiteren wird den Teileigentümern des Grundstückes „Frankfurter Straße 31“
sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern, Pächtern, Nutzern von
Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) ein Wegerecht eingeräumt, die
im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Fläche zu Fuß, mit dem Fahrrad
oder mit Kraftfahrzeugen zu nutzen.
Die bauliche Umgestaltung der Zufahrt (Absenkung Gehweg,
Markierungsarbeiten, Aufstellen von Pollern) erfolgt durch den Eigenbetrieb
Bäderbetriebe. Die daraus entstehenden Kosten wie auch die Kosten für die o. g.
notariellen Beurkundungen samt den daraus resultierenden grundbuchlichen
Eintragungen werden von dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe übernommen.
Siehe Anlagen
Anlage 2.1 – Übersichtsplan
Anlage 2.2 – Aktenvermerk vom 30.08.2018
Anlage 2.3 – Aktenvermerk vom 11.09.2018
4.4
Öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung für die Parkplätze ‚Am Kurpark‘,
‚Zentralparkplatz‘,
‚Osnabrücker Straße‘, ‚Münstersche Straße‘ und ‚heristo-sportpark‘
hier: Festlegung der Parkgebühren durch Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Siehe
Anlage 3
Anlage 3.1 - Parkgebührenordnung vom 03.03.2010
Anlage 3.2 - Parkgebührenordnung ab dem 01.01.2019
4.1 Vorstellung der OPG (GF Herr Maethner, Techniker Herr Bachert)
4.2 Privatrechtliche
Bewirtschaftung für den Freibad- und Thermenparkplatz
hier:
Festlegung der Tarifstruktur (Preis bzw. Parkentgelte)
Beschlussvorschlag:
Der Freibad- und Thermenparkplatz wird mit der Inbetriebnahme der
Schrankenanlage privatrechtlich betrieben und wirtschaftlich dem Eigenbetrieb
Bäderbetriebe zugeordnet. Der Freibad- und Thermenparkplatz wird von der OPG
Osnabrücker Parkstätten Betriebsgesellschaft mbH bewirtschaftet (siehe
Ratsbeschluss vom 16. Mai 2018). Der von der OPG vorgestellten Tarifstruktur
(siehe Anlage 1) wird zugestimmt.
4.3 Neuordnung der Zufahrt
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“
(betrifft Privatgrundstücke
am Thermenparkplatz)
Beschlussvorschlag:
Die bisher über den Parkplatz Therme verlaufende Zufahrt zu den Gebäuden
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“ (samt der dazugehörigen,
gemeinsamen Tiefgarageneinfahrt) wird neu geordnet, wie es sich aus diesem
Beschlussvorschlag gehörenden Übersichtsplan (Anlage 2.1) ergibt.
Die Neuordnung erfolgt, nachdem die beiden folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind:
a)
Sämtliche Teileigentümer der Grundstücke
„Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde“ und
„Frankfurter Straße 31“ (Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde)
erteilen durch einen Notar gegenüber dem Grundbuchamt Bad Iburg eine
Löschungsbewilligung zur Teilaufhebung des Wegerechtes zu Lasten der Gemeinde
Bad Rothenfelde (s. Übersichtsplan), das zu Gunsten der beiden vorgenannten
Flurstücke besteht.
b)
Sämtliche Teileigentümer des Grundstücks
„Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde)
beantragen durch einen Notar gegenüber dem Grundbuchamt Bad Iburg eine
Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Grundstücks „Frankfurter Straße 31“
(Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde), deren Lage sich aus dem
beigefügten Übersichtsplan ergibt.
Durch diese Grunddienstbarkeit wird den Teileigentümern des Grundstückes
„Frankfurter Straße 31“ sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern,
Pächtern, Nutzern von Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) das Recht
gegeben, die auf dem Grundstück „Hannoversche Straße 1“ liegende Einfahrt zu
der gemeinsamen Tiefgarage zu nutzen.
Des Weiteren wird den Teileigentümern des Grundstückes „Frankfurter Straße 31“
sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern, Pächtern, Nutzern von
Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) ein Wegerecht eingeräumt, die
im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Fläche zu Fuß, mit dem Fahrrad
oder mit Kraftfahrzeugen zu nutzen.
Die bauliche Umgestaltung der Zufahrt (Absenkung Gehweg,
Markierungsarbeiten, Aufstellen von Pollern) erfolgt durch den Eigenbetrieb Bäderbetriebe.
Die daraus entstehenden Kosten wie auch die Kosten für die o. g. notariellen
Beurkundungen samt den daraus resultierenden grundbuchlichen Eintragungen
werden von dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe übernommen.
Siehe Anlagen
Anlage 2.1 – Übersichtsplan
Anlage 2.2 – Aktenvermerk vom 30.08.2018
Anlage 2.3 – Aktenvermerk vom 11.09.2018
4.4
Öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung für die Parkplätze ‚Am Kurpark‘,
‚Zentralparkplatz‘,
‚Osnabrücker Straße‘, ‚Münstersche Straße‘ und ‚heristo-sportpark‘
hier: Festlegung der Parkgebühren durch Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Siehe
Anlage 3
Anlage 3.1 - Parkgebührenordnung vom 03.03.2010
Anlage 3.2 - Parkgebührenordnung ab dem 01.01.2019
zu 4.2 Privatrechtliche Bewirtschaftung für
den Freibad- und Thermenparkplatz
hier: Festlegung der Tarifstruktur (Preise bzw. Parkentgelte)
Im Mai
2018 wurde die OPG Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mbH von der
Gemeinde beauftragt, den Thermen- und Freibadparkplatz in der Gemeinde Bad
Rothenfelde mit einer neuen Parkraumbewirtschaftungstechnik einschließlich
einer neuen Schrankenanlage auszustatten. Anschließend soll die
Parkraumbewirtschaftung über einen Betriebsführungsvertrag von der OPG
durchgeführt werden.
Aufgrund
der vorgenommenen Entwidmung und der wirtschaftlichen Verflechtung mit der
Therme sowie mit dem Freibad sind die Parkplätze spätestens bei Inbetriebnahme
der Schrankenanlage auch wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe
zuzuordnen. Dies führt zu einer privatrechtlichen Bewirtschaftung, dessen
Tarifstruktur (neu) festzulegen ist (keine öffentlich-rechtlichen Gebühren
mehr, sondern dann privatrechtliche Entgelte).
Rabattierung
Dem Freibad wird ein Parkticketentwerter zur Verfügung
gestellt, um den Freibadbesuchern weiterhin kostenloses Parken zu ermöglichen.
Dieser wird im Ausgangs- bzw. Kassenbereich platziert. Eine EDV-Schnittstelle
beim carpesol wird die Parkticketrabattierung direkt im carpesol-Kassensystem
ermöglichen.
Den Patienten/Kunden im Kurmittelhaus wird über ein
Parkticketentwerter ein kostenloses Parken ermöglicht.
Den Bad Rothenfelder Geschäftsleuten wird die Möglichkeit
angeboten, auch einen Parkticketentwerter anzuschaffen und Ihren Kunden einen
zu wählenden Parkticketrabatt zu gewähren.
Beschäftigte im Kurmittelhaus (Gemeinde/Therapie/sonstige
Mieter)
Mitarbeiter der Kurbetriebe und der Gemeindeverwaltung können
weiterhin als Dauerparker kostenlos auf den Parkplätzen parken. Den Beschäftigten
im Kurmittelhaus werden Dauerparktickets angeboten.
Klinik im Kurpark
Im Zusammenhang mit dem Bau der Klinik im Kurpark an das
Kurmittelhaus 1995/96 wurde der Klinik eine Teil-Nutzung des Freibadparkplatzes
für Patienten und Mitarbeiter zugesagt. Dies wird zukünftig in Form von
entsprechenden Parktickets ermöglicht.
zu 4.3 Neuordnung der Zufahrt
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“
(betrifft Privatgrundstücke am Thermenparkplatz)
Den unmittelbaren Anwohnern am Thermenparkplatz ‚Frankfurter
Straße/Hannoversche Straße‘ (Stichwort „Rabe“-Gebäude) wird der Zugang zu Ihren
Parkplätzen über eine separate Zufahrt ermöglicht.
Näheres siehe beigefügte Aktenvermerke vom 30.08.2018 und
11.09.2018 (siehe Anlagen 2).
zu 4.4
Öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung für die Parkplätze ‚Am Kurpark‘,
‚Zentralparkplatz‘, ‚Osnabrücker
Straße‘, ‚Münstersche Straße‘ und ‚heristo-
sportpark‘
hier: Festlegung der Parkgebühren durch Satzung
Mit der privatrechtlichen Bewirtschaftung des Thermen-
und Freibadparkplatzes ab dem 01.01.2019 muss auch die öffentlich-rechtliche
Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Bad Rothenfelde angepasst werden. Die
rechtliche Grundlage zur Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkplätze stellt
die Verordnung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) vom 03.03.2010 dar.
Der Thermen- und Freibadparkplatz fällt nun aus diesem
Regelwerk heraus. Die öffentlichen
Parkstände auf dem Zentralparkplatz, auf dem Parkplatz am heristo-sportpark,
auf dem Parkplatz an der Osnabrücker Straße, auf dem Parkplatz Münstersche
Straße und Am Kurpark (gegenüber dem Alten Rathaus) werden weiterhin
öffentlich-rechtlich bewirtschaftet. Seitens der Verwaltung werden folgende Vorschläge zur Neuregelung
unterbreitet:
►Ausweitung
der tgl. Bewirtschaftungszeit auf Ganztags (von 09.00 Uhr – 19.00 Uhr).
Bisher erfolgte die Bewirtschaftung nur
halbtags (von 14.00 Uhr – 19.00 Uhr).
►Erhöhung
der Parkgebühren für die Parkplätze „Am Kurpark“ (bisher 0,80 € pro halbe
Stunde auf dann 1,00 € pro halbe Stunde)
und „Zentralparkplatz“ (bisher 0,60 € pro
halbe Stunde auf dann 0,80 € pro halbe
Stunde). Für die übrigen Parkplätze bliebe es
bei 0,60 € pro halbe Stunde.
Das Parken im Ortszentrum sollte teurer
gemacht werden, um einen Anreiz zu
schaffen, günstigeren Parkraum an nicht so
zentraler Stelle aufzusuchen. Ggfls. sollte
auf dem Parkplatz „Palsterkamp“ dann auch
das kostenlose Parken ermöglicht und
propagiert werden (Stichwort: Zu Fuß in den
Ort gehen).
►Einführung
einer Regelung, dass Elektroautos kostenlos parken dürfen (Stichwort:
Klimaschutz, Emissionsfreie Innenstädte und
ein - zu zugegeben maßen - kleiner
Anreiz auf Elektroautos umzusteigen).
Die
Bewirtschaftung, d.h. die Gebührenerhebung soll – wie bisher – durch
Parkscheinautomaten erfolgen.