Sitzung: 05.11.2018 Finanz- und Betriebsausschuss
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die bisher über den Parkplatz Therme verlaufende Zufahrt zu den Gebäuden
„Hannoversche Straße 1/Frankfurter Straße 31“ (samt der dazugehörigen,
gemeinsamen Tiefgarageneinfahrt) wird neu geordnet, wie es sich aus diesem
Beschlussvorschlag gehörenden Übersichtsplan (Anlage 2.1) ergibt.
Die Neuordnung erfolgt, nachdem die beiden folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind:
a)
Sämtliche
Teileigentümer der Grundstücke „Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5,
Gemarkung Bad Rothenfelde“ und „Frankfurter Straße 31“ (Flurstück 9/29, Flur 5,
Gemarkung Bad Rothenfelde) erteilen durch einen Notar gegenüber dem
Grundbuchamt Bad Iburg eine Löschungsbewilligung zur Teilaufhebung des
Wegerechtes zu Lasten der Gemeinde Bad Rothenfelde (s. Übersichtsplan), das zu
Gunsten der beiden vorgenannten Flurstücke besteht.
b)
Sämtliche
Teileigentümer des Grundstücks „Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5,
Gemarkung Bad Rothenfelde) beantragen durch einen Notar gegenüber dem
Grundbuchamt Bad Iburg eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Grundstücks
„Frankfurter Straße 31“ (Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde),
deren Lage sich aus dem beigefügten Übersichtsplan ergibt.
Durch diese Grunddienstbarkeit wird den Teileigentümern des Grundstückes
„Frankfurter Straße 31“ sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern,
Pächtern, Nutzern von Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) das Recht
gegeben, die auf dem Grundstück „Hannoversche Straße 1“ liegende Einfahrt zu
der gemeinsamen Tiefgarage zu nutzen.
Des Weiteren wird den Teileigentümern des Grundstückes „Frankfurter Straße 31“
sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern, Pächtern, Nutzern von
Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) ein Wegerecht eingeräumt, die
im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Fläche zu Fuß, mit dem Fahrrad
oder mit Kraftfahrzeugen zu nutzen.
Die bauliche Umgestaltung der Zufahrt
(Absenkung Gehweg, Markierungsarbeiten, Aufstellen von Pollern) erfolgt durch
den Eigenbetrieb Bäderbetriebe. Die daraus entstehenden Kosten wie auch die
Kosten für die o. g. notariellen Beurkundungen samt den daraus resultierenden
grundbuchlichen Eintragungen werden von dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe
übernommen.
Siehe Anlagen
Anlage 2.1 – Übersichtsplan
Anlage 2.2 – Aktenvermerk vom 30.08.2018
Anlage 2.3 – Aktenvermerk vom 11.09.2018
Herr Tesch merkt an, dass sichergestellt werden muss, dass keine Fremdfahrzeuge auf den Parkplätzen parken. Zudem kann eine ausschließlich Rechtsabbiegung sich als vorteilhaft erweisen. Herr Rehkämper weist auf die Anbringung einer Beschilderung zur Berechtigung der Parkplatznutzung hin. Der Verkehrsfluss der Ausfahrt ist zu beobachten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |