Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Folgende Änderungen des Beschlussvorschlages/der Gebührenordnung sind für die öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätze zu berücksichtigen:

 

  • Die Gebühr beträgt einheitlich 1,- EUR je angefangener ½ Stunde
  • Die Gebühr für Dauerparker beträgt Montags bis Freitags 12,- EUR je Monat und für Montags bis Sonntags 15,- EUR je Monat
  • Eine Karenzzeit von 15 Minuten (Brötchentaste) wird eingerichtet
  • § 3 das kostenlose Parken von Elektroautos soll gestrichen werden.

 

 

 

Siehe Anlage 3

Anlage 3.1 - Parkgebührenordnung vom 03.03.2010

Anlage 3.2 - Parkgebührenordnung ab dem 01.01.2019

 

 


 

Herr Beetz stellt den Antrag diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Zurzeit wird der Masterplan 2030 erstellt und die Verkehrsberuhigung ist dort ein sehr zentrales Thema. Es ist sinnvoll ganzheitlich vorzugehen und Einzelmaßnahmen zu vermeiden. Die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Verkehrsprognose bzw. Belastungsanalyse sollte vorgenommen werden um diese Ergebnisse insgesamt in den Masterplan 2030 einfließen zu lassen.

 

Herr Twelkemeyer trägt die historische Entwicklung der Parkgebührenordnung in der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück von 1996 bis heute vor. Insbesondere war die Bewirtschaftung der Parkplätze durch den Begriff „Parkdruck“ geprägt, welcher sich in den letzten 22 Jahren in Bad Rothenfelde stark verändert hat. Im Zusammenhang mit der nun zu erfolgenden Herauslösung des Freibad- und Thermenparkplatzes aus der öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung ist auch eine Neuordnung der Gebührenordnung für die verbliebenen Parkplätze der öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung sinnvoll.

 

Herr Kuchenbecker lässt über den Antrag von Herrn Beetz abstimmen. Der Antrag wird mit 3 Stimmen für den Antrag und 4 Stimmen gegen den Antrag abgelehnt.

 

Nach ausführlicher Diskussion der Ausschussmitglieder wird über den Vorschlag von Herrn Meyer zu Theenhausen abgestimmt, für alle Parkplätze mit öffentlich-rechtlicher Bewirtschaftung einheitlich 1,- EUR je halbe Stunde festzusetzen.

 

Herr Kuchenbecker stellt fest, dass mit 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 2 Nein-Stimmen die o.g. einheitliche Gebühr für alle Parkplätze mit öffentlich-rechtlicher Bewirtschaftung anzusetzen ist.

 

Herr Kuchenbecker lässt über den Gebührenansatz für die Dauerparker auf den Parkplätzen der öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung abstimmen. Demnach sind für

  • Montags bis Freitags    12,- EUR je Monat
  • Montags bis Sonntags  15,- EUR je Monat

 

festzusetzen.

 

Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen sind diese entsprechend festzusetzen.

 

Herr Kuchenbecker lässt über die Einrichtung einer Karenzzeit (Brötchentaste) von 15-Minuten abstimmen:

 

Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ist diese Karenzzeit (Brötchentaste) einzurichten.

 

Herr Brinkmann schlägt vor, den § 3 für das kostenlose Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu streichen.

 

Herr Kuchenbecker lässt über die Streichung des § 3 abstimmen.

 

Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen ist der § 3 zu streichen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

0

Enthaltung:

3