Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 1 Enthaltung):
Die bisher über den
Parkplatz Therme verlaufende Zufahrt zu den Gebäuden „Hannoversche Straße
1/Frankfurter Straße 31“ (samt der dazugehörigen, gemeinsamen
Tiefgarageneinfahrt) wird neu geordnet, wie es sich aus diesem
Beschlussvorschlag gehörenden Übersichtsplan ergibt.
Die Neuordnung
erfolgt, nachdem die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Sämtliche Teileigentümer der Grundstücke
„Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde“ und
„Frankfurter Straße 31“ (Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde)
erteilen durch einen Notar gegenüber dem Grundbuchamt Bad Iburg eine
Löschungsbewilligung zur Teilaufhebung des Wegerechtes zu Lasten der Gemeinde
Bad Rothenfelde (s. Übersichtsplan), das zu Gunsten der beiden vorgenannten
Flurstücke besteht.
b) Sämtliche Teileigentümer des Grundstücks
„Hannoversche Straße 1“ (Flurstück 9/30, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde)
beantragen durch einen Notar gegenüber dem Grundbuchamt Bad Iburg eine
Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Grundstücks „Frankfurter Straße 31“
(Flurstück 9/29, Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde), deren Lage sich aus dem
beigefügten Übersichtsplan ergibt.
Durch diese Grunddienstbarkeit wird den Teileigentümern des Grundstückes
„Frankfurter Straße 31“ sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern,
Pächtern, Nutzern von Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) das Recht
gegeben, die auf dem Grundstück „Hannoversche Straße 1“ liegende Einfahrt zu
der gemeinsamen Tiefgarage zu nutzen.
Des Weiteren wird den Teileigentümern des Grundstückes „Frankfurter Straße 31“
sowie deren Nutzungsberechtigten (z. B. Mietern, Pächtern, Nutzern von
Ferienwohnungen, Lieferanten, Handwerkern etc.) ein Wegerecht eingeräumt, die
im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Fläche zu Fuß, mit dem Fahrrad
oder mit Kraftfahrzeugen zu nutzen.
Die bauliche Umgestaltung der Zufahrt (Absenkung Gehweg, Markierungsarbeiten, Aufstellen von Pollern) erfolgt durch den Eigenbetrieb Bäderbetriebe. Die daraus entstehenden Kosten wie auch die Kosten für die o. g. notariellen Beurkundungen samt den daraus.