Sitzung: 28.11.2018 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2018/286
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2019 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern
sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2019) |
Anliegergrundstücke |
2,04 |
1,44 |
Hinterliegergrundstücke |
1,80 |
1,20 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung
für das Jahr 2019 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2019) |
Anliegergrundstücke |
2,04 |
1,44 |
Hinterliegergrundstücke |
1,80 |
1,20 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Herr Prövestmann fasst den Sachverhalt kurz zusammen.
Ohne Diskussion ergeht folgender Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |