In der Sitzung des Finanz- und Betriebsausschusses am 13.06.2018 wurde die Thematik behandelt.

 

Es wurden 2 Alternativen andiskutiert:

  • Beibehaltung der jetzigen Regelung
  • Reinigung der Hauptverkehrsstraßen (2-3jährige Erprobungsphase), Anliegerstraßen werden nicht gereinigt

 

Das Thema sollte in den Fraktionen beraten werden.

 

Eine Abfrage der Beratungsergebnisse hat ergeben, dass die jetzige Regelung beibehalten werden soll.

 

Daraufhin wurde Kontakt zu der Fa. ALBA-Baving GmbH aufgenommen, da der Vertrag zunächst nur auf 3 Jahre (bis zum 31.12.2018) abgeschlossen war.

 

Es wurde nunmehr folgende Regelung in den Vertrag aufgenommen:

„Der Vertrag zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und der ALBA-Baving GmbH über die Straßenreinigung in Bad Rothenfelde kann jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

 

Erfolgt keine Kündigung, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.“

 

Mit dieser Vorlage soll beraten werden, in welchem Umfang die Straßenreinigung zukünftig durchgeführt werden soll.

 

Eine Änderung ist auf Grund der Kündigungsregelung frühestens ab dem Jahr 2020 möglich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigung wird in der bisherigen Form (Reinigung aller Straßen im Straßenverzeichnis, welches Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist) fortgeführt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigung wird in der bisherigen Form (Reinigung aller Straßen im Straßenverzeichnis, welches Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist) fortgeführt.

 

 

 


Herr Beetz spricht sich für die Alternative einer Reinigung der Hauptverkehrsstraßen mit 2-3jähriger Erprobungsphase sowie einer Nichtberücksichtigung der Anliegerstraßen aus. Aufgrund einer angenommenen überfraktionellen Zustimmung stimmt er allerdings dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Brinkmann spricht sich dafür aus, dieses Thema im nächsten Jahr wieder auf die Diskussions-Agenda im Finanz- und Betriebsausschuss zu setzen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltung:

0