Sitzung: 28.11.2018 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2018/292
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der
Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. August 2018 liegt vor. Die Prüfung wurde in
der Zeit vom Juni bis August 2018 durchgeführt. Er ist nach einem
Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des
Ausschusses beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend
zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Abschließend heißt es: „Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und
der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird
wirtschaftlich geführt.“
Der Rat der Gemeinde Bad
Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht festzustellen und
zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die
Verwendung der Gewinne zu beschließen.
Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2017 und der
Lagebericht 2017 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr
2017 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich
„Schmutzwasser“
lautet zunächst auf 193.218,19
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 26.456,58
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 64.522,16
€.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 102.239,45
€
Þ Der
Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
lautet zunächst auf 10.343,24
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 9.165,72
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
43.407,63 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von -
42.230,11 €
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 35.622,30
€
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Beschlussvorschlag:
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht 2017 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“
lautet zunächst auf 193.218,19 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 26.456,58 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 64.522,16 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 102.239,45 €
Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
lautet zunächst auf 10.343,24 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 9.165,72 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
43.407,63 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von - 42.230,11 €
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 35.622,30 €
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Herr Redeker erläutert den vorliegenden Jahresabschluss
2017 anhand einer PowerPoint-Präsentation.
Herr Tesch erkundigt sich nach den eingeplanten Kosten
für die Kanalnetzuntersuchungen und wie lange die aktuellen Ansätze zu
veranschlagen sind? Herr
Sert erläutert, dass die
Aufwendungen für die Kanalsanierungen als Reparatur- bzw.
Instandhaltungsmaßnahmen voll im Aufwand zu veranschlagen sind. Entsprechend
finden sich die Aufwendungen in der Gebührenkalkulation wieder. Ein genauer
Zeitablauf kann nicht bestimmt werden und hängt u.a. von den notwendigen
Sanierungsmaßnahmen ab.
Herr Tesch fragt nach der Möglichkeit, ob, wenn ja,
wann die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr je Berechnungseinheit von 22,-
EUR wieder auf 16,50 EUR abgesenkt werden kann. Herr Sert erläutert, dass nach dem dreijährigen
Gebührenkalkulationszeitraum nach 2021 neu gerechnet werden muss. Eine
Absenkung ist nicht grundsätzlich unrealistisch.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |