Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. August 2018 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis August 2018 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.

 

Abschließend heißt es: „Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die Verwendung der Gewinne zu beschließen.

 

Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.


Beschlussvorschlag:

Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird

 

Þ der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht 2017 festgestellt,

 

Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“

     lautet zunächst auf                                                                                        193.218,19 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:                                                

     Eigenkapitalzinsen                                                                                           26.456,58 €,

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                               64.522,16 €.

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                      102.239,45 €

    

Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“

     lautet zunächst auf                                                                                          10.343,24 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:

     Eigenkapitalzinsen                                                                                             9.165,72 €,     

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                              43.407,63 €.    

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                      - 42.230,11 €

    

     Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                            35.622,30 €

     werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird

 

Þ der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht 2017 festgestellt,

 

Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“

     lautet zunächst auf                                                                                                                            193.218,19 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:                                                                        

     Eigenkapitalzinsen                                                                                                                               26.456,58 €,

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                                                            64.522,16 €.

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                                                  102.239,45 €

    

Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“

     lautet zunächst auf                                                                                                                              10.343,24 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:

     Eigenkapitalzinsen                                                                                                                                  9.165,72 €,     

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                                                           43.407,63 €.    

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                                                 - 42.230,11 €

    

     Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                                                         35.622,30 €

     werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.

 

 


Herr Redeker erläutert den vorliegenden Jahresabschluss 2017 anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Herr Tesch erkundigt sich nach den eingeplanten Kosten für die Kanalnetzuntersuchungen und wie lange die aktuellen Ansätze zu veranschlagen sind? Herr Sert erläutert, dass die Aufwendungen für die Kanalsanierungen als Reparatur- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen voll im Aufwand zu veranschlagen sind. Entsprechend finden sich die Aufwendungen in der Gebührenkalkulation wieder. Ein genauer Zeitablauf kann nicht bestimmt werden und hängt u.a. von den notwendigen Sanierungsmaßnahmen ab.

 

Herr Tesch fragt nach der Möglichkeit, ob, wenn ja, wann die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr je Berechnungseinheit von 22,- EUR wieder auf 16,50 EUR abgesenkt werden kann. Herr Sert erläutert, dass nach dem dreijährigen Gebührenkalkulationszeitraum nach 2021 neu gerechnet werden muss. Eine Absenkung ist nicht grundsätzlich unrealistisch. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0