Nach der Erarbeitung der Kalkulation für das kommende Jahr hat die Firma Schneider & Zajontz die Unterlagen zur Prüfung erhalten und wurde von ihr als ordnungsgemäß bestätigt.

 

Auf der Basis einer Abwassermenge von 548.000 m³ ergibt sich gegenüber dem Kalkulationsjahr 2018 eine unveränderte Gebühr von 2,19 €/m³. Für das Jahr 2018

wurde mit einer Abwassermenge von 515.342 m³ kalkuliert. 2017 wurden 555.116 m³ abgerechnet.

 

In den Vorjahren 2010 bis 2015 betrug die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 1,83 €/m³. Im Jahr 2016 = 2,07 €/m³ und  seit 2017 =2,19 €/m³.


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen. Der Gebührensatz lautet im Jahre 2019 unverändert 2,19 €/m³.


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen. Der Gebührensatz lautet im Jahre 2019 unverändert 2,19 €/m³.

 

 

 


Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, erkundigt sich, ob der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung von 2,19 EUR/cbm langfristig gehalten werden kann. Herr Sert geht davon aus, dass der Gebührensatz zumindestens auf mittelfristiger Sicht gehalten werden kann. Voraussichtlich auch länger, welches aber von vielen Faktoren abhängig ist, so dass eine verbindliche, langfristige Aussage nicht abgegeben werden kann.

 

Herr Beetz weist auf die Abwassergebührenerhebung der Stadt Georgsmarienhütte hin. In dieser wird ein Starkverschmutzerzuschlag den besonders starken Verschmutzer verursachergerecht einer höheren Abgabe zugeordnet. Dies soll als Anregung verstanden werden, welche für die Gemeinde Bad Rothenfelde eine sinnvolle Variante sein kann.

 

Herr Meyer zu Theenhausen gibt zu bedenken, dass in dieser Angelegenheit zu differenzieren sei. So können bsplw. aus den Abwässern von Schlachthöfen auch wertvolle Bakterien in der Kläranlage entstehen und den Reinigungsprozeß positiv beeinflussen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, greift diese Anregung auf und befürwortet zunächst durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen, wie solche Starkverschmutzungszuschläge erhoben werden könnten und wie sich solch eine Erhebung auf die Gebührenstruktur auswirken würde.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0