Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat an der Kalkulation der

Niederschlagswassergebühr mitgewirkt. Die Grundlagen für das Jahr 2018 sind der Vorlage beigefügt.

 

Die Gebühr erhöht sich auf 0,44 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst.  Entsprechend lautet die Berechnungseinheit über 22,00 € (vorher 16,50 €).


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-

seitigung wird beschlossen. Die Gebühr wird mit 0,44 €/m² festgestellt. Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf  22,00 €.


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-

seitigung wird beschlossen. Die Gebühr wird mit 0,44 €/m² festgestellt. Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf  22,00 €.

 

 

 


Herr Brinkmann erkundigt sich nach dem Hintergrund der Gebührenerhöhung. Herr Sert erläutert, dass dies im Wesentlichen auf die veranschlagten Kanalsanierungen zurückzuführen ist. Diese Maßnahmen finden sich voll in den Aufwandskosten wieder. Es sind keine Investitionen, die über einen bestimmten Zeitraum als Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Sie wirken sich daher in voller Höhe auf die Gebührenkalkulation aus.

 

Herr Brinkmann fragt, warum in 2018 noch keine Erhöhung notwendig wurde, obwohl auch da schon Kanalsanierungen durchgeführt wurden bzw. werden. Herr Sert weist auf den Bestand der Gebührenausgleichsrücklage hin, die maßgeblichen Einfluss auf die Gebührenkalkulation hat. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Erhöhung sich nur geringfügig auswirkt. Pro Einwohner steigt die Gebühr nur in einem niedrigen Cent-Bereich.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0