Sitzung: 28.11.2018 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2018/294
Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat an der
Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr mitgewirkt. Die Grundlagen für das
Jahr 2018 sind der Vorlage beigefügt.
Die Gebühr erhöht sich auf 0,44 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst. Entsprechend lautet die Berechnungseinheit über 22,00 € (vorher 16,50 €).
Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche
Niederschlagswasserbe-
seitigung wird beschlossen. Die Gebühr wird mit 0,44 €/m² festgestellt. Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 22,00 €.
Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-
seitigung wird beschlossen. Die Gebühr wird mit 0,44 €/m² festgestellt. Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 22,00 €.
Herr Brinkmann erkundigt sich nach dem Hintergrund der Gebührenerhöhung. Herr Sert erläutert, dass dies im Wesentlichen auf die veranschlagten Kanalsanierungen zurückzuführen ist. Diese Maßnahmen finden sich voll in den Aufwandskosten wieder. Es sind keine Investitionen, die über einen bestimmten Zeitraum als Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Sie wirken sich daher in voller Höhe auf die Gebührenkalkulation aus.
Herr Brinkmann fragt, warum in 2018 noch keine Erhöhung notwendig
wurde, obwohl auch da schon Kanalsanierungen durchgeführt wurden bzw. werden. Herr Sert weist auf den Bestand der
Gebührenausgleichsrücklage hin, die maßgeblichen Einfluss auf die
Gebührenkalkulation hat. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Erhöhung
sich nur geringfügig auswirkt. Pro Einwohner steigt die Gebühr nur in einem
niedrigen Cent-Bereich.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |