Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. August 2018 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis August 2018 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Zum Lagebericht wird im Bericht (Seite 15) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage 5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht festzu-

stellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von 111.104,64 € zu entscheiden. 

 

Der Mindestgewinn für 2017 beträgt 51.452,69 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte in 2017 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 62.724,00 € berücksichtigt werden, sie wurde voll erwirtschaftet.

        

Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2017 erreicht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2017 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. August 2018 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                51.452,69 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 111.104,64 € von                                                         59.651,95 €   

     wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.  


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2017 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. August 2018 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                                                51.452,69 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 111.104,64 € von                                                                                      59.651,95 €   

     wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.  

 

 

 


Herr Redeker erläutert den vorliegenden Jahresabschluss 2017 anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Herr Tesch erkundigt sich, warum bei steigendem Wasserverkauf der Wasserpreis nicht sinkt. Herr Sert weist daraufhin, dass dies grundsätzlich die richtige Schlussfolgerung ist, aber letztendlich die Gebührenausgleichsrücklage maßgebend ist. Herr Beetz merkt an, dass dies ein gutes Werkzeug ist, die Gebühren konstant auf dem gleichen Niveau zu halten.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, erkundigt sich nach der abgesetzten Wassermenge in 2017. Herr Sert beziffert die Menge auf 568.000 cbm. Herr Redeker teilt mit, dass dies rd. 30.000 cbm mehr als 2016 waren.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, spricht die grundsätzliche Wasserversorgung in Bad Rothenfelde an. Insbesondere der Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.500 cbm versorgt die Gemeinde mit ausreichend Wasser. Der Tagesbedarf kann in Zeiten einer sommerlichen Hitzeperiode ungewöhnlich hoch und damit über dem Fassungsvermögen ausfallen. Durch die Zuführung zusätzlicher Wassermengen in dem Hochbehälter kann die Versorgungssicherheit aber gewährleistet werden. In dem von Trockenheit geprägtem Sommer 2018 bestand zu keinem Zeitpunkt ein Versorgungsengpass der Bad Rothenfelder Bürger.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0