Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung):

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Eigentümer weitere Verhandlungen zur Anmietung der Räumlichkeiten  an der Osnabrücker Str. 16, Bad Rothenfelde zu führen und ein Angebot einzuholen.

 

Eine endgültige Entscheidung zur Anmietung ist kurzfristig im Verwaltungsausschuss herbeizuführen.


Frau Warnecke erläutert zunächst den Sachverhalt.

 

Der Vorsitzende spricht von einer für diese Zweckbestimmung tollen Immobilie. Wichtig ist ihm, dass sich die betroffenen Akteure sich damit einverstanden erklären.

 

Frau Behmerburg-Olbricht spricht sich für die Anmietung aus. Kleinere Ergänzungen/Änderungen müssten im Fallen einer Anmietung aber noch vorgenommen werden.

 

Auch Ratsherr Lange-Mensing spricht von einem guten Vorschlag. Zu beantworten sei die Frage nach der Länge der Mietzeit (langfristig z.B. 5 Jahre oder eher kurzfristig). Auch über die relativ kleine Außenfläche müsse ggfls. unter Beteiligung der Schüchtermann-Klinik nachgedacht werden. Abschließend weist er auf die angebaute Villa Hüser hin. Dieses Gebäude wird abgerissen und dies dürfe nicht zu Schäden an dem anzumietenden Gebäude führen.

 

Ratsherr Striedelmeyer kann sich ebenfalls mit dieser Lösung einverstanden erklären. Bauliche Änderungen müssten in Absprache mit dem Eigentümer erfolgen.

 

Ratsherr Brinkmann spricht sich dafür aus, den Mietvertrag nicht zu langfristig abzuschließen. Vor dem Hintergrund der Kurhausproblematik könnten sich ggfls. alternative Unterbringungsmöglichkeiten für das Jugendzentrum ergeben.

 

Ratsfrau Temme spricht von tollen Räumlichkeiten für das Jugendzentrum (Erdgeschoss). Im Obergeschoss könnte es unter Umständen zu Nutzungskonflikten kommen.

 

Ratsfrau Pohlmann entgegnet, dass der Eigentümer bei einer Vermietung weiß, dass dort ein Jugendzentrum einzieht.

 

Ratsherr Brinkmann stellt sodann den Antrag, Abs. 2 des Beschlussvorschlages zu streichen und das Verhandlungsergebnis zwischen Gemeinde und Hauseigentümer vor einem Vertragsabschluss dem Ausschuss zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieser Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.