Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Frau von Knobloch hat mitgeteilt, dass sie an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. GA Twelkemeyer erläutert den Sachverhalt.

 

Der Vorsitzende bedauert, dass Frau von Knobloch nicht persönlich anwesend ist. Er spricht sich deutlich gegen den Bau einer Lärmschutzwand aus. Beim Kauf der Immobilie wusste man, dass sich auf dem Nachbargrundstück eine Grundschule mit einer Schulturnhalle befindet.

 

Ratsfrau Pohlmann macht deutlich, dass Kinderlärm nach dem Gesetz kein Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist und damit hinzunehmen sei. Für sie ist die Diskussion damit beendet.

 

Ratsherr Lange-Mensing weist darauf hin, dass Kinderlärm als sozialadäquat hinzunehmen sei. Man müsse sich die Frage stellen, was man überhaupt wolle. Nach seiner Auffassung müsse den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, Lärm zu machen und sich auszutoben.

 

Für Ratsherrn Striedelmeyer ist Kinderlärm hinzunehmen. Die Situation auf dem Kinderspielplatz müsse beobachtet und ggfls. Kontrollen durchgeführt werden.   

 

Ratsfrau Temme bestätigt den Hinweis, dass der Schulhof zeitweise als Treffpunkt von Jugendlichen dient. Insbesondere an den abgewandten Stellen treffe dies zu. Vielleicht könnte man durch Beleuchtung und einen Zaun am ehemaligen Lehrerparkplatz eine gewisse Abhilfe schaffen. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass man sich seitens der Gemeinde Gedanken machen sollte, einen Anlaufpunkt für Jugendliche zu schaffen.

 

Abschließend herrscht Einigkeit im Fachausschuss, Frau von Knobloch mitzuteilen, dass bzgl. des vom Schulbetrieb ausgehenden Lärms seitens der Gemeinde keine Maßnahmen ergriffen werden und der Kinderlärm hinzunehmen sei.

 

Die Situation des Kinderspielplatzes werde beobachtet. Die Spielplatzordnung ist ggfls. zu überarbeiten. Die Ausführung von Ratsfrau Temme vorgeschlagenen Maßnahmen (Beleuchtung und Zaun) wird geprüft..