Sitzung: 10.01.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2018/286
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2019 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern
sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2019) |
Anliegergrundstücke |
2,04 |
1,44 |
Hinterliegergrundstücke |
1,80 |
1,20 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2019 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2019) |
Anliegergrundstücke |
2,04 |
1,44 |
Hinterliegergrundstücke |
1,80 |
1,20 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.